Wer berufliche Massnahmen (Berufsberatung, erstmalige berufliche Ausbildung) in Anspruch nehmen möchte, sollte sich bereits in der 8. Klasse bei der IV anmelden. Wenn die Zeit drängt – etwa in der 9. Klasse – sollten die Erziehungsberechtigten so rasch wie möglich mit der IV Kontakt aufnehmen. Dann kann das weitere Vorgehen besprochen werden.
Damit der Anspruch auf Leistung schnell überprüft werden kann, sollten der Anmeldung folgende Unterlagen beigelegt werden – wenn vorhanden:
- Ärztliche Berichte, die gesundheitliche Einschränkung bestätigen
- Berichte der Erziehungsberatung und/oder des Kinder- und Jugendpsychiatrischer Diensts (KJPD)
- Zeugnisse der letzten Jahre
- Bericht der Lehrperson/Heilpädagog:in, der Auskunft über die Probleme und die Auswirkung im Schulalltag gibt
Eine Anmeldung ist jederzeit möglich – auch nach der obligatorischen Schulzeit oder während der Ausbildung.
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