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in der Schule / Ausbildung


Die Integration von Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen in die Arbeitswelt ist der IV ein besonderes Anliegen. Case Managerinnen und Case Manager der IV begleiten sie im Übergang von der Schule in die Ausbildung und von der Ausbildung in die Arbeitswelt.


Unser Ziel

Eine Ausbildung schafft eine berufliche Perspektive und ist die Grundlage für ein selbstbestimmtes Leben. Die IV unterstützt Jugendliche und junge Erwachsene, wenn sich gesundheitliche Einschränkungen auf die Berufswahl oder die Fähigkeit, eine Ausbildung zu machen, auswirken. Keinen Anspruch auf Unterstützung gibt es bei einer schwierigen, familiären Situation, Fremdsprachigkeit oder ähnlichen, einschränkenden Gründen.


Anmeldung/Anspruch

Wer berufliche Massnahmen (Berufsberatung, erstmalige berufliche Ausbildung) in Anspruch nehmen möchte, sollte sich bereits in der 8. Klasse bei der IV anmelden. Wenn die Zeit drängt – etwa in der 9. Klasse – sollten die Erziehungsberechtigten so rasch wie möglich mit der IV Kontakt aufnehmen. Dann kann das weitere Vorgehen besprochen werden.

Damit der Anspruch auf Leistung schnell überprüft werden kann, sollten der Anmeldung folgende Unterlagen beigelegt werden – wenn vorhanden:

  • Ärztliche Berichte, die gesundheitliche Einschränkung bestätigen
  • Berichte der Erziehungsberatung und/oder des Kinder- und Jugendpsychiatrischer Diensts (KJPD)
  • Zeugnisse der letzten Jahre
  • Bericht der Lehrperson/Heilpädagog:in, der Auskunft über die Probleme und die Auswirkung im Schulalltag gibt

Eine Anmeldung ist jederzeit möglich – auch nach der obligatorischen Schulzeit oder während der Ausbildung.

  • zum Anmeldeformular für Jugendliche und junge Erwachsene

  • Frühintervention

    Mit Frühinterventionsmassnahmen werden Jugendliche in der obligatorischen Schulzeit bei der Berufswahl unterstützt. Auch jungen Erwachsenen kann die IV dabei helfen, ihren Ausbildungs- und Arbeitsplatz zu behalten. Während dieser Zeit prüft die IV, ob überhaupt ein Anspruch auf Leistungen besteht.


    Integrationsmassnahmen

    In dieser Phase werden die jungen Menschen auf berufliche Massnahmen vorbereitet – wie zum Beispiel auf Berufsberatung, erstmalige berufliche Ausbildung oder Stellensuche. Damit soll die Situation der jungen Menschen stabilisiert werden. So können sie ihre Präsenz- und Leistungsfähigkeit Schritt für Schritt aufbauen und festigen.

  • Details zu Integrationsmassnahmen

  • Berufsberatung

    Die Berufsberatung umfasst spezialisierte Beratungsgespräche und fundierte Abklärungen. Sie gibt Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen Orientierung bei der ersten Berufswahl oder bei einer beruflichen Neuorientierung.

  • Details zur Berufsberatung

  • Erstmalige Berufliche Ausbildung

    Während der erstmaligen beruflichen Ausbildung werden die Jugendlichen und jungen Erwachsenen durch eine Case Managerin, einen Case Manager der IV begleitet. Zudem prüft die IV, ob sie Mehrkosten, die in der Ausbildung aufgrund der gesundheitlichen Beeinträchtigung entstehen, übernehmen kann. Dies können beispielsweise behinderungsbedingte Kosten für allfällige Hilfsmittel oder auch ein Coaching sein. Zudem kann dem Ausbildungsbetrieb unter Umständen ein Taggeld bezahlt werden.

  • Themenblatt Erstmalige Berufliche Ausbildung