Die IV unterstützt Jugendliche und junge Erwachsene, deren gesundheitliche Einschränkung sich auf die Berufswahl oder die Ausbildungsfähigkeit auswirkt. Keine Anspruchsberechtigung gibt es für invaliditätsfremde Gründe (schwierige familiäre Situation, Fremdsprachigkeit usw.).
Eine Anmeldung bei der IV erfolgt schriftlich durch die Eltern bzw. die erziehungsberechtigte Person. Wenn eine Lehrperson länger andauernde Leistungseinschränkungen oder auffällige Verhaltensweisen beobachtet, die nicht erklärbar sind oder die nicht eingeordnet werden können, soll das Gespräch mit den Eltern und dem Lernenden gesucht werden. Allenfalls ist eine Abklärung bei der Erziehungsberatung sinnvoll. Mit folgenden Leistungen kann die IV Jugendliche und junge Erwachsene unterstützen:
- Medizinische Massnahmen
- Hilfsmittel
- Berufliche Massnahmen