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Eine optimale Integration von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in die Arbeitswelt ist der IV ein besonderes Anliegen. Wenn es darum geht, frühzeitig gesundheitliche Beeinträchtigungen zu erkennen und entsprechende Massnahmen einzuleiten, können Lehrerinnen und Lehrer einen wichtigen Beitrag leisten.


Unterstützung durch die IV

Die IV unterstützt Jugendliche und junge Erwachsene, deren gesundheitliche Einschränkung sich auf die Berufswahl oder die Ausbildungsfähigkeit auswirkt. Keine Anspruchsberechtigung gibt es für invaliditätsfremde Gründe (schwierige familiäre Situation, Fremdsprachigkeit usw.).

Eine Anmeldung bei der IV erfolgt schriftlich durch die Eltern bzw. die erziehungsberechtigte Person. Wenn eine Lehrperson länger andauernde Leistungseinschränkungen oder auffällige Verhaltensweisen beobachtet, die nicht erklärbar sind oder die nicht eingeordnet werden können, soll das Gespräch mit den Eltern und dem Lernenden gesucht werden. Allenfalls ist eine Abklärung bei der Erziehungsberatung sinnvoll. Mit folgenden Leistungen kann die IV Jugendliche und junge Erwachsene unterstützen:
Medizinische Massnahmen
Hilfsmittel
Berufliche Massnahmen


Schnupperlehre und Berufsberatung

Wichtig ist, dass die Berufsberatung bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen möglichst gleich wie bei anderen Schülerinnen und Schülern verläuft. Dazu gehört auch, unterschiedliche Berufe über Schnupperlehren kennenzulernen. Wie alle anderen Jugendlichen und jungen Erwachsenen sind sie auf Rückmeldungen zu ihren Stärken, Fähigkeiten und Eignungen angewiesen, um eine passende Berufswahl treffen zu können. Die IV unterstützt dort, wo aus gesundheitlichen Gründen eine spezialisierte Berufsberatung oder Unterstützung beim Schnuppern oder der Lehrstellensuche nötig ist. Praktikas oder schnuppern im geschützten Rahmen dürfen von Lehrpersonen nur in Rücksprache mit der IV initiiert werden.


Erstmalige berufliche Ausbildung

Haben die Jugendlichen und jungen Erwachsenen Anspruch auf Leistungen der IV für eine erstmalige berufliche Ausbildung, so werden sie bei der Suche eines Ausbildungsplatzes durch die IV spezifisch unterstützt. Die IV bleibt auch während der Ausbildung involviert, übernimmt das Case Management und finanziert behinderungsbedingte Mehrkosten. Die IV unterstützt die Betroffenen auf allen Ausbildungsniveaus (von der zweijährigen Berufsattestlehre EBA bis zum Universitätsabschluss). Praktisch bildungsfähigen Jugendlichen und jungen Erwachsenen steht die Möglichkeit einer praktischen Ausbildung nach INSOS oder einer IV-Anlehre offen. Das Ziel der Ausbildung ist nach Möglichkeit eine Tätigkeit im ersten Arbeitsmarkt.


Zusammenarbeit IV und CBBM

Das Case Management Berufsbildung (CMBB) des Kantons Bern begleitet und unterstützt Jugendliche und junge Erwachsene mit dem Ziel, eine nachhaltige Integration in die Arbeitswelt sicher zu stellen. Das CMBB kommt nur dann zum Einsatz, wenn die vielfältigen schulinternen Massnahmen auf Sekundarstufe I und II nicht zum Erfolg führen und ein Ausbildungsplatz im ersten Arbeitsmarkt realistisch ist.

Die IV hat mit dem CMBB eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit abgeschlossen. Damit soll das frühzeitige Erfassen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit einem offensichtlichen Leistungsanspruch gefördert sowie unnötige Anmeldungen vermieden werden.

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