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Begleitest du junge Menschen, deren gesundheitliche Situation den Schulalltag oder den Übergang in die Berufswelt erschwert? moviia zeigt den Weg zur richtigen Fachstelle auf und bietet Orientierung und Beratung.

Wer kann einem jungen Menschen mit psychischen Problemen bei der Berufswahl und Ausbildung helfen?

Wer kann die Kosten für eine Unterstützungsmassnahme übernehmen?

«Ich war unsicher wann ich mich an die IV wenden sollte – moviia hat mir Sicherheit gegeben, wie mit komplexen Fällen umzugehen.»

Ich arbeite als Beiständin in Thun und sehe zunehmend junge Erwachsene, die ihre Ausbildung abbrechen und aus psychosozialen Gründen Schwierigkeiten haben, wieder eine Ausbildung aufzunehmen. Trotz meines Interesses für psychische Gesundheit und meiner Kenntnisse der IV-Leistungen blieb ich unsicher: Wann leite ich einen jungen Menschen zur IV weiter, wer hat Anspruch und welche Art von Unterstützung kommt infrage?

Durch die telefonische Beratung bei moviia konnte ich Tom, einen 19-Jährigen, begleiten. Seit dem Abbruch seiner ersten Ausbildung aufgrund einer Zwangsstörung lebt er seit über zwei Jahren weitgehend isoliert und verlässt kaum noch das Haus.

Durch die Beratung bei moviia habe ich erfahren, dass Integrationsmassnahmen für Jugendliche existieren, um schrittweise eine Zukunftsperspektive aufzubauen.

«Keinen Anspruch auf IV-Leistungen – moviia hat mir Alternativen aufgezeigt.»

Ich arbeite als Sozialassistentin in der Stadt Bern und begleite Jawa, aus Eritrea geflüchtet und 22 Jahre alt. Trotz offensichtlicher psychischer Gesundheitsprobleme kann er aus rein administrativen Versicherungsgründen keine IV-Leistungen beanspruchen.

Dank der Beratung durch moviia erhielt ich wertvolle Hinweise zu weiteren zuständigen Fachstellen. Dadurch konnte ich Jawa beim Aufbau eines Unterstützungsnetzwerks begleiten und die Finanzierung eines Berufsprojekts über Leistungen der Sozialhilfe sicherstellen.

Die moviia -Website enthält auch Informationen über die Möglichkeiten und die Grenzen der IV. Diese wertvollen Informationen halfen mir, Zeit und Energie bei der Begleitung und Orientierung junger Erwachsener in komplexen Verwaltungssystem zu sparen.


Deine Fragen – unsere Antworten

Viele Menschen stellen sich ähnliche Fragen. Sie möchten zum Beispiel vertiefte Informationen rund um die Unterstützung durch moviia oder bei welchen Stellen sie zusätzliche Hilfe erhalten könnten. Wir haben die häufigsten Fragen zusammengestellt und beantwortet.


Koordination mit Partner:innen

moviia unterhält regelmässige Kontakte zu verschiedenen Partner:innen im Bereich der Beratung und Begleitung von Jugendlichen. Durch diesen Austausch und die gegenseitige Sensibilisierung bleiben wir über die Angebote und Schwerpunkte der einzelnen Akteur:innen informiert.

Allerdings vermitteln wir keine direkten Verbindungen zwischen den Partner:innen selbst. Unsere Rolle besteht darin, über die verschiedenen Partner:innen und ihre Leistungen zu informieren, damit Ratsuchende die für sie passenden Anlaufstellen finden können.

Die Invalidenversicherung des Kantons Bern (IVBE) ist besonders um eine optimale Integration von Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit gesundheitlichen Einschränkungen in die Arbeitswelt bemüht. Ziel ist es, nach Möglichkeit eine Ausbildung im 1. Arbeitsmarkt zu beginnen und/oder nach Abschluss der Ausbildung eine Tätigkeit auf dem regulären Arbeitsmarkt aufzunehmen.

Bei Leistungsanspruch, kann je nach Unterstützungsbedarf in Absprache mit der Case Managerin, dem Case Manager der IVBE eine Lehre in einer spezialisierten Einrichtung absolviert werden.

Wenn keine Arbeit im ersten Arbeitsmarkt wegen gesundheitlichen Einschränkungen möglich ist, kann ein Arbeitsplatz im geschützten Arbeitsmarkt angestrebt werden. Dabei berät die Pro Infirmis, sofern die betroffene Person eine (Teil-)IV-Rente bezieht.


Unterstützung

Der richtige Zeitpunkt ist genau dann, wenn du dir die ersten Fragen stellst oder merkst, dass du Probleme im Alltag, in der Schule oder in der Ausbildung hast. Es gibt kein «zu früh».

Melde dich bei uns für ein unverbindliches Gespräch – auf Wunsch auch ohne Nennung deines Namens. Gemeinsam finden wir die nächsten Schritte, die für dich sinnvoll sind.

Auch Eltern, Lehrpersonen oder Berufsbildende, die Unterstützung und Orientierung benötigen, können sich an moviia wenden.

Ob gesundheitliche Herausforderungen oder Schwierigkeiten in der Schule oder in der Lehre – die Unterstützungsangebote sind so vielfältig wie deine Situation.

moviia hilft dir, im Dschungel der vielen Möglichkeiten den Überblick zu behalten. Wir geben dir Impulse, um gemeinsam deinen passenden Weg zu finden.

Du kannst moviia per E-Mail oder Telefon kontaktieren.

Der erste Kontakt:

  • Wir hören dir zu. Du erzählst uns von deiner Situation.
  • Wir klären deine Fragen. Gemeinsam schauen wir, welche Unterstützung für dich sinnvoll sein kann.
  • Du kannst anonym bleiben. Wenn du möchtest, musst du deinen Namen nicht nennen.
  • Du erhältst erste Informationen. Wir erklären dir, welche Möglichkeiten es gibt und welche nächsten Schritte möglich sind.

Wie geht es danach weiter?

Manchmal zeigt sich im Gespräch, dass du weitere Unterstützung brauchst. Dann besprechen wir gemeinsam, welche Angebote zu deiner Situation passen.

  • Unterstützung durch andere Fachstellen. Wir können dir zum Beispiel empfehlen, dich an die Schulsozialarbeit oder das Case Management Berufsbildung zu wenden.
  • Prüfung einer Anmeldung bei der Invalidenversicherung (IV). Wenn deine gesundheitliche Situation bereits ärztlich abgeklärt wurde, prüfen wir gemeinsam, ob eine Anmeldung bei der IV sinnvoll ist. Wir erklären dir, warum und wann dies sinnvoll sein kann. Die IV hat verschiedene Möglichkeiten, dich zu unterstützen, damit dir Schule oder Lehre leichter fallen.

Unsere Beratung bieten wir auf Deutsch und Französisch an.

Nein.

Die Beratung bei moviia ist kostenlos, unverbindlich und auf Wunsch ohne Namensnennung möglich.

Unser Ziel ist es, dir Orientierung zu geben. Wir können dir verschiedene Unterstützungsangebote erklären und gemeinsam mit dir Möglichkeiten für deinen weiteren Weg besprechen.  Du entscheidest selbst, wie es nach einer Beratung weitergeht. Du bist danach zu nichts verpflichtet. 

Ja, bei moviia sind alle deine Informationen sicher. Wir halten uns an die Schweigepflicht und den Datenschutz. Du kannst dich auch ohne Namen zu nennen bei uns beraten lassen. moviia ist ein sicherer Ort für deine erste Orientierung.


Gesundheitliche Schwierigkeiten

Bei psychischer Belastung ist moviia ein unverbindlicher Ansprechpartner, der weiterhelfen kann. Unterstützung gibt es z. B. auch bei Ärztinnen, Ärzten oder auf hilfreichen Internetseiten wie:

  • «Wie geht's dir?» : Tipps und Unterstützung, damit es dir besser geht
  • psy.ch  : Wegweiser für psychische Gesundheit im Kanton Bern
  • 147 : Beratung und Hilfe für Jugendliche
  • 143 : Vertrauliche Beratung und Unterstützung

Findest du hier keine passende Antwort für deine Situation? Wenn du merkst, dass die Belastung deine Ausbildung oder deine berufliche Zukunft gefährdet, sind wir für dich da. Kontaktiere uns für ein vertrauliches Gespräch per Telefon oder Mail). Wir hören zu und finden gemeinsam heraus, was du im Moment brauchst. Wir können dich über Unterstützungsmöglichkeiten informieren und vielleicht findest du dann einen möglichen nächsten Schritt für dich. Du kannst dich auch ohne Namen zu nennen bei uns beraten lassen.

Es gibt im Kanton Bern verschiedene spezialisierte Beratungsstellen, die dich bei Themen rund um digitale Medien und Suchtmittel (Kiffen, Alkohol oder andere Drogen) unterstützen. Dort findest du spezifische Informationen:

Angst vor der Schule ist belastend. Sprich darüber – es hilft!
Du kannst dich an diese Stellen wenden: 

  • An deiner Schule: Eine Lehrperson, Schulsozialarbeit oder Erziehungsberatung. 
  • Privat: Eine Person, der du vertraust. 
  • Online-Hilfe:
    -Tipps zum Reden wie-gehts-dir.ch
    -Chat mit Gleichaltrigen: www.147.ch 

 

Die Rückkehr in den Alltag nach einem Klinikaufenthalt ist ein grosser Schritt. Eine feste Tagesstruktur ausserhalb des Zuhauses iund eine schrittweiser Einstieg in eine Tätigkeit können dir helfen, wieder Fuss zu fassen.

Wer unterstützt dich?

  •  Der Sozialdienst der Klinik oder das Case Management deiner Versicherung (Taggeld/Unfall) organisiert mit dir einen langsamen Wiedereinstieg.
  • Falls du bereits bei der IV-Stelle Kanton Bern (IVBE) angemeldet bist, plant deren Case Management gemeinsam mit dir und den anderen Partnern die nächsten Schritte.
  • Falls du deinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kannst, prüft die IVBE Möglichkeiten für Deine berufliche Zukunft.

Gesundheit & Kosten

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die IV-Stelle prüfen, ob sie die Kosten übernehmen kann. Eine Grundvoraussetzung ist, dass du an beruflichen Eingliederungsmassnahmen teilnimmst und die Therapie notwendig ist, damit du diese Eingliederungsmassnahmen und später eine Arbeit machen kannst. 


Diese Form der Unterstützung ist längstens bis zu deinem 25. Geburtstag möglich.

Wichtig: Ob die IV die Kosten übernimmt, wird im Einzelfall geprüft. Wenn Anspruch auf diese Leistung besteht, muss kein Selbstbehalt und keine Franchise für die Therapie bezahlt werden.

Weitere Informationen findest du hier:

In erster Linie bezahlt deine Krankenkasse die Kosten für deine Medikamente (Grund- und/oder Zusatzversicherung): Krankenversicherung: Leistungen und Tarife

Die IV übernimmt nur dann Kosten für medizinische Massnahmen wie Medikamente, wenn diese wegen eines Geburtsgebrechens notwendig sind. Die IV übernimmt medizinische Massnahmen nur bis zum 20. Altersjahr. 
Liste der anerkannten Geburtsgebrechen. 

Wenn eine medizinische Massnahme für die obligatorische Schule, die berufliche Erstausbildung, den Berufseinstieg oder den Alltag notwendig ist, kann die IV prüfen ob auch ohne Geburtsgebrechen Kosten für Medikamente übernommen werden können. 

Wichtig: Ob die IV die Kosten übernimmt, wird im Einzelfall geprüft. Wenn Anspruch auf diese Leistung besteht, muss kein Selbstbehalt und keine Franchise für das Medikament bezahlt werden.

Weitere Informationen findest du hier.

Wenn du bei der Invalidenversicherung des Kantons Bern (IVBE) angemeldet bist, übernimmt sie unter bestimmten Voraussetzungen die Reisekosten für Abklärungen sowie für medizinische Behandlungen oder Arztbesuche, sofern diese von der IV übernommen werden.

Bist du in einer finanziellen Notlage, kannst du andere Stellen , z.B. den Sozialdienst der Gemeinde um Unterstützung anfragen. 

Weitere Informationen findest du hier: 
Vergütung der Reisekosten in der IV

Wenn eine gesundheitliche Beeinträchtigung deine Ausbildung oder Arbeit erschwert, unterstützt dich die Invalidenversicherung des Kantons Bern (IVBE).

Mögliche finanzielle Unterstützung:

  • Taggeld: In bestimmten Situationen kann während der Abklärungen oder Ausbildung ein Taggeld ausbezahlt werden. (siehe Merkblatt 4.02.d)
  • Rente: Bei langdauernder oder bleibender Einschränkung (siehe Merkblatt 4.04.d)
  • Leistungen für Kinder und Jugendliche (siehe Merkblatt 4.16.d)

Manchmal leisten auch andere Stellen (zusätzlich) finanzielle Unterstützung:

  • Krankentaggeld- oder Unfallversicherung – Wenn du bereits gearbeitet hast und wegen Krankheit oder Unfall kein Einkommen hast.
  • Ergänzungsleistungen (EL) – Wenn die IV-Leistungen nicht für deinen Lebensunterhalt reichen
  • Sozialhilfe – Ein sicherer Rückhalt, um den Lebensunterhalt zu gewährleisten
  • Stipendien oder kantonale Ausbildungsbeiträge – Finanzielle Hilfe für deine Ausbildung

Wenn du im Alltag oder für deine Gesundheit Unterstützung benötigst, gibt es verschiedene Stellen, die dir helfen können:

IV-Stelle Kanton Bern (IVBE): Sie finanziert medizinische Massnahmen, Hilfsmittel, HIilfslosenentschädigung und bei Bedarf Assistenzbeiträge für den Alltag.

Krankenversicherung: Sie übernimmt die Kosten für Behandlungen, Therapien, Medikamente und teilweise Pflege.

Spitex-Dienste: Eine psychiatrische Pflegefachperson kommt zu Dir nach Hause, um mit Dir zu reden, Dich im Alltag zu begleiten und dich nach Bedarf zu unterstützen. 

Weitere Angebote: Angebote für Tagesstrukturen, betreutes Wohnen oder Entlastungsdienste für Angehörige.

Es gibt keine Versicherung, welche die Kosten für das Wohnen vollständig abdeckt. Die Finanzierung setzt sich meist aus verschiedenen Bausteinen zusammen:

  • Invalidenversicherung (IV): Sie übernimmt die Wohnkosten für betreutes Wohnen in einer Institution, wenn diese direkt mit deiner Ausbildung oder deinem Ausbildungsplatz zusammenhängen. Falls du im Alltag regelmässig auf Hilfe angewiesen bist, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich eine Hilflosenentschädigung erhalten. Diese Leistung kann auch zur Finanzierung von Betreuung eingesetzt werden.
  • Krankenversicherung: Sie beteiligt sich an den Kosten für die Pflegeleistungen.
  • Ergänzungsleistungen (EL): Diese helfen dir, wenn deine Rente und dein Einkommen nicht ausreichen, um die Wohn- und Betreuungskosten zu bezahlen.
  • Kanton und Gemeinden: Je nach Wohnform und Wohnort beteiligen sie sich an den verbleibenden Kosten.
  • Sozialhilfe: Sie sichert die finanziellen Grundlagen für den Alltag, wenn andere Mittel nicht ausreichen.

Weiterführende Informationen:


Obligatorische Schule

Bemerkst du als Lehrperson auffällige Leistungsprobleme oder Verhaltensauffälligkeiten bei Schüler:innen, ist das Gespräch mit den Jugendlichen und den Erziehungsberechtigten der erste wichtige Schritt. Zusätzlich stehen dir innerschulische Angebote zur Verfügung (SHP, SSA, 4 Stufenmodell, usw.).

Für die weitere Unterstützung steht dir im Kanton Bern ein spezialisiertes Netzwerk zur Verfügung:

  • Erziehungsberatung (EB): Die Erziehungsberatung unterstützt Kinder, Jugendliche und ihre Familien bei schulischen, persönlichen oder familiären Herausforderungen. Gemeinsam werden Lösungen gesucht und bei Bedarf weitere passende Unterstützungsangebote vermittelt.
  • Case Management Berufsbildung (CMBB) : Im Kanton Bern werden Jugendliche und junge Erwachsene mit Mehrfachproblemen vom CMBB begleitet und unterstützt, um eine nachhaltige Integration in die Arbeitswelt zu gewährleisten. Das CMBB wird nur dann tätig, wenn die zahlreichen innerschulischen Massnahmen der Sekundarstufe I und II nicht erfolgreich sind. Das CMBB arbeitet eng mit der Invalidenversicherung des Kantons Bern (IVBE) zusammen. Auf diese Weise soll die Früherkennung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die offensichtlich Anspruch auf Leistungen haben, gefördert und unnötige Meldungen an die IVBE vermieden werden.
  • PH Bern: Die Beratung der PHBern unterstützt Schulen sowie Lehrpersonen in Aus- und Weiterbildung und berät in herausfordernden Situationen. Dazu gehört auch die Fachberatung Autismus/ADHS, die Regelschulen bei Fragen rund um Menschen im Autismus-Spektrum (ASS) und/oder ADHS unterstützt.

Amt für Erwachsenen- und Kindesschutz (Kindesschutz): Unterstützt und schützt Jugendliche in schwierigen Lebenssituationen. Es berät, begleitet und trifft bei Bedarf Kindesschutzmassnahmen, zum Beispiel die Finanzierung eines Jugendcoachings oder einer sozialpädagogischen Familienbegleitung.

Ziel der Schule ist es, gemeinsam mit dir eine geeignete Anschlusslösung zu finden und den Übergang gut zu gestalten. Dazu gehört, dass die Schule frühzeitig weitere Stellen einbezieht. Folgende Anlaufstellen können dich dabei unterstützen:

  • Berufs- und Laufbahnberatung (BIZ) : Sie sind die erste Anlaufstelle für Jugendliche ohne Anschlusslösung. Sie betreuen jede Schulklasse im Kanton und vermitteln alle Informationen zu möglichen Anschlusslösungen.
  • Brückenangebote : Wenn nach der 9.Klasse noch keine Anschlusslösung gefunden wurde, helfen verschiedene Brückenangebote bei der Vorbereitung des nächsten Schrittes. In der Regel melden die Klassenlehrpersonen die Schülerinnen und Schüler direkt für ein Brückenangebot an. Bestehen Zweifel, welches Angebot am besten passt, erfolgt eine Anmeldung beim Triage-Service des BIZ.
  • Case Management Berufsbildung (CMBB) : Wenn mehrere Schwierigkeiten den Einstieg in eine Ausbildung erschweren, koordiniert das CMBB die notwendige Unterstützung. Bei Jugendlichen, die vom CMBB begleitet werden oder ein Brückenangebot besuchen, wird zudem geprüft, ob eine gesundheitliche Beeinträchtigung vorliegt, die eine Früherfassung bei der Invalidenversicherung sinnvoll machen könnte.
  • Invalidenversicherung des Kantons Bern (IVBE): Wenn gesundheitliche Probleme Auswirkungen auf die Ausbildung oder die Berufswahl haben und die Voraussetzungen erfüllt sind, unterstützt die IVBE Jugendliche bei der Berufsorientierung sowie bei der Vorbereitung und Suche nach einer passenden Ausbildungsstelle.

Berufswahl & Ausbildung

In der Regel beginnst du ab der 8.Klasse, dir Gedanken über deine berufliche Zukunft und deine Möglichkeiten nach der Schule zu machen.

Infos zur Berufswahl findest du auf berufsberatung.ch. Dort findest du viele Adressen für Schnupperlehren und Lehrstellen.

Du kannst auch ein BIZ in deiner Nähe besuchen. Du kannst dort einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch vereinbaren. Ausserdem findest du eine Infothek, in der du dich selbst informieren kannst.

Wenn du gleichzeitig verschiedene Herausforderungen hast, zum Beispiel schlechte Noten, viele Absenzen, Schwierigkeiten im Verhalten, wenig Unterstützung zu Hause, wenig Motivation oder gesundheitliche Probleme, kannst du zusätzliche Unterstützung erhalten. Wenn du denkst, dass dir diese Unterstützung helfen könnte, melde dich beim Case Management Berufsbildung (CMBB) deines Berufsberatungszentrums. Dort wirst du begleitet und unterstützt.

Wenn das nicht reicht und du gesundheitliche Probleme hast, kannst du dich bei der Invalidenversicherung des Kantons Bern (IVBE) anmelden. Die IVBE ist die zuständige Versicherung für Jugendliche und junge Erwachsene mit gesundheitlichen Einschränkungen im Bereich Ausbildung und Beruf. Sprich vorher mit deinen Lehrpersonen oder Ärztinnen und Ärzten. Sofern ein Anspruch besteht, hilft Dir die IVBE beim Finden von Schnupperlehren und einer passenden Lehrstelle.

Mehr Infos:

Wenn du krank bist oder gesundheitliche Probleme dir die Schule oder die Lehre erschweren, kannst du Unterstützung bekommen.

Wie geht das?

Du kannst dich bei der der IV-Stelle Kanton Bern (IVBE) anmelden. Eine Anmeldung bedeutet nicht automatisch, dass du Leistungen bekommst. Die IV prüft immer, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Wichtig sind medizinische Berichte von deinen Ärzt:innen oder Ärzten oder anderen Fachpersonen (z. B. Psychotherapie, Logopädie, Heilpädagogik, Psychomotorik).

Was bietet die IVBE?

  • Unterstützung bei der Berufswahl
  • Hilfe bei der Vorbereitung auf eine Lehre
  • Begleitung während der Ausbildung
  • Die IVBE sucht gemeinsam mit dir nach passenden Lösungen.

Mehr Infos:

Wenn du eine Stelle suchst, hilft dir die Regionalen Arbeitsvermittlung (RAV). Du kannst dich hier online anmelden

Wenn du während deiner Ausbildung wegen gesundheitlicher Probleme bereits durch die Invalidenversicherung des Kantons Bern (IVBE) begleitet wurdest, kann sie dich auch nach deinem Lehrabschluss weiter unterstützen. Sie hilft dir zum Beispiel bei der Stellensuche, beim Einstieg in eine neue Arbeitsstelle oder wenn am Arbeitsplatz Schwierigkeiten auftreten. Die IVBE kann dich bis zu drei Jahre nach deinem Lehrabschluss begleiten. Bei Bedarf unterstützt sie auch deinen Arbeitgeber, damit der Einstieg oder ein Arbeitsversuch gut gelingt. Mehr Infos dazu findest du hier.

Manche Jugendliche brauchen nach der Lehre einen angepassten Arbeitsplatz, der ihren Bedürfnissen entspricht. Unterstützung bekommst du dabei von Pro Infirmis im Kanton Bern. Dort wirst du zu Arbeit, Wohnen, Finanzen und Versicherungen beraten.

Herausforderungen in der Ausbildung sind normal – besonders im Gymnasium oder Studium. Die Schule selbst kann dich unterstützen, z. B. mit Nachhilfe, wenn du schulisch Schwierigkeiten hast.

Folgende Punkte können wichtig sein:
Nachteilsausgleich 

Falls du eine diagnostizierte Beeinträchtigung hast, kannst du einen Nachteilsausgleich beantragen. Das gilt für:

  • Während einer Lehre (z. B. für Prüfungen, Abschlussprüfungen oder Aufnahmeprüfungen).
  • Gymnasium, Fachmittelschule, Passerelle, Berufs- und Fachmaturität
  • Universitäre Hochschulen

Wichtig: Der Nachteilsausgleich passt die Rahmenbedingungen an – nicht die Lernziele.

Anlaufstellen an Schulen und Hochschulen
Viele Gymnasien, Hochschulen und Universitäten haben spezielle Beratungsstellen, z. B.:
•    Beratungsstelle der BFH
•    Beratungsstelle der Berner Hochschulen
•    Chancengleichheit der Universität Bern
•    swissuniability.ch (Dienstleistungen für Menschen mit Behinderung an Schweizer Hochschulen)
Frag einfach an deiner Schule nach.

Beratung bei gesundheitlichen Einschränkungen
Falls du gesundheitliche Einschränkungen, Beeinträchtigungen oder Neurodiversität (z. B. ASS/ADHS) hast, kannst du dich von moviia beraten lassen:
per Telefon oder Mail 

IV-Unterstützung prüfen
Moviia hilft dir einzuschätzen, ob eine Anmeldung bei der IV-Stelle Kanton Bern (IVBE) sinnvoll ist. Informationen zur IV findest Du hier

Du darfst in der Schweiz arbeiten oder eine Lehre machen, wenn du einen Ausweis B, S oder F hast.

Unterstützung für dich
•    Sprachkurse: Du kannst Sprachkurse besuchen, z. B. über die Sprachförderung im Migrationsbereich.
•    Frag deine Lehrpersonen oder die Sozialberatung vom Schweizerischen Roten Kreuz (SRK).
•    Falls du ohne Eltern in die Schweiz gekommen bist, unterstützt dich eine Beratungsstelle für unbegleitete Minderjährige: Regionale Partner und Partner für unbegleitete Minderjährige

Berufswahl-Infos
Mehr Infos zur Berufswahl für Menschen mit Migrationsgeschichte findest du hier: Berufsinformationszentrum (BIZ) Kanton Bern

Bei gesundheitlichen Problemen
Falls die Unterstützung nicht reicht, kannst du dich bei der IV-Stelle Kanton Bern (IVBE) anmelden.

Wichtig: Sprich vorher mit der Sozialberatung des SRK oder mit moviia per Telefon oder Mail, um zu prüfen, ob eine Anmeldung bei der IVBE sinnvoll ist.


Arbeitgebende & Berufsschule

Schwierigkeiten während der Lehre können viele Ursachen haben. Mit einer frühzeitigen Intervention, offener Kommunikation und passenden Unterstützungsmassnahmen lassen sich Lehrvertragsauflösungen oder Lehrabbrüche oft vermeiden. Ist eine Weiterführung der Lehre dennoch nicht möglich, helfen verschiedene Fachstellen dabei, gemeinsam eine passende Anschlusslösung zu finden.

Massnahmen des Lehrbetriebs:

Der Betrieb trägt die Hauptverantwortung für die praktische Ausbildung und das soziale Klima am Arbeitsplatz. Hilfreich dabei ist:

  • Frühwarnsignale ernst nehmen: Achte auf plötzliche Verhaltensänderungen, Motivationsverlust, häufige Verspätungen oder steigende Fehlzeiten.
  • Regelmässiges Feedback: Führe alle 2–3 Monate strukturierte Beurteilungsgespräche. Geben Sie nicht nur Kritik, sondern motivieren Sie durch Lob und Anerkennung von Stärken.
  • Erwartungsmanagement: Kläre bereits zu Beginn der Lehre gegenseitige Erwartungen und besprechen Sie, wie man mit Fehlern oder schwierigen Situationen umgeht.
  • Qualität der Ausbildung: Sorge für eine Balance zwischen Autonomie und Unterstützung. Unterfordern oder überfordern Sie die Lernenden nicht.
  • Neutraler Beizug: Schalte bei verhärteten Fronten oder persönlichen Krisen frühzeitig die kantonale Ausbildungsberatung oder Berufsberatungsstellen als Vermittlelnde ein.

Massnahmen der Berufsschule:

Die Schule fungiert oft als erste Anlaufstelle bei Lernschwierigkeiten oder psychischen Belastungen:

  • Lernförderung und Stützkurse: Biete gezielte Unterstützung oder Stützkurse an, wenn schulische Überforderung droht.
  • Nachteilsausgleich: Prüfe bei diagnostizierten Beeinträchtigungen (z. B. Lese-Rechtschreib-Störung , ADHS, Autismus - Spektrum) die Gewährung eines Nachteilsausgleichs für Prüfungen.
  • Schulsozialarbeit: Nutze die Schulsozialarbeit oder interne Beratungsstellen für persönliche Probleme, die über das Fachliche hinausgehen.
  • Perspektiven aufzeigen: Hilf den Lernenden, den Sinn der Ausbildung zu sehen (z. B. durch Aufzeigen von Karrierechancen nach dem Abschluss), um Motivationskrisen zu überwinden.

Folgende Stellen können kontaktiert werden, um weiterführende Unterstützung zu erhalten: 

  • Ausbildungsberatung Kanton Bern der Mittelschul- und Berufsbildungsamt Kanton Bern (MBA): Sie hat den gesetzlichen Auftrag des Kantons, die Beratung und Aufsicht der Lehrverhältnisse durchzuführen. Bei ernsthaften Problemen im Betrieb kann diese Stelle kontaktiert werden. Sie fungiert als neutrale Instanz zwischen Lernenden und Lehrbetrieb.
  • Invalidenversicherung des Kantons Bern (IVBE): Wenn die Schwierigkeiten in der Ausbildung mit grosser Wahrscheinlichkeit gesundheitliche Ursachen haben, kann bei der IVBE durch den Lehrbetrieb eine Meldung zur Früherfassung vorgenommen werden. Die Lernenden müssen immer über die Meldung informiert werden. Die IVBE klärt anschliessend ab, ob eine umfassende IV-Anmeldung angezeigt ist, oder kann an anderweitige unterstützende Stellen verweisen. Weitere Infos hier:

– Infos für Arbeitgeber bei bestehendem Arbeitsverhältnis
– IV-Formulare Früherfassung

 

Ein offener Austausch mit der betroffenen Person, Angehörigen und den Ausbildungsverantwortlichen ist der erste Schritt.

Falls sich die Situation über einen längeren Zeitraum von mehreren Monaten nicht verbessert, können folgende Fachstellen für Berufsbildung und Gesundheit involviert werden:

  • Schulleitung: Bei schlechten Leistungen oder häufigen Absenzen von Lernenden wenden sich Lehrpersonen an ihre Schulleitung. Diese prüft gemeinsam mit den Beteiligten die nächsten Schritte und zieht bei Bedarf weitere Fachstellen bei.
  • Berner Gesundheit (BEGES): Diese Organisationen bieten Hilfsmittel wie das «Toolkit Psychische Gesundheit» an, um die Früherkennung und Frühintervention in der Berufsbildung zu fördern.
  • Case Management Berufsbildung (CMBB): Dies ist die zentrale Stelle des Kantons Bern, wenn die Ausbildung aufgrund von Mehrfachproblemen gefährdet ist. Das CMBB koordiniert alle Beteiligten (Lehrbetrieb, Schule, Eltern) und organisiert «Runde Tische».
  • IVBE: Wenn du vermutest, dass gesundheitliche Probleme (körperlich oder psychisch) hinter der Leistungsschwäche stecken, kannst du eine Früherfassungsmeldung machen. Die betroffene Person muss über die Meldung informiert werden.

Wenn ein:e Lernende:r im Kanton Bern über längere Zeit ausfällt (z. B. wegen Krankheit oder Unfall), hat der Lehrbetrieb sowohl Informationspflichten als auch fürsorgerische Aufgaben.

1. Meldepflichten erfüllen

  • Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA): Der Lehrbetrieb muss das MBA (die zuständige Ausbildungsberatung) informieren, sobald absehbar ist, dass das Ausbildungsziel gefährdet ist oder die Abwesenheit länger dauert (meist ab ca. 2–3 Monaten).
  • Berufsfachschule und ÜK: Die Schule und die Träger der überbetrieblichen Kurse (ÜK) müssen umgehend über das Fernbleiben informiert werden.
  • Versicherungen: Der Ausfall muss der Krankentaggeldversicherung bzw. bei Unfällen der UVG-Versicherung gemeldet werden.

2. Prüfung der Lehrzeitverlängerung

Dauert der Ausfall so lange, dass wesentliche Ausbildungsinhalte fehlen, muss der Betrieb mit dem oder der Lernenden. Eine Verlängerung der Lehrzeit muss von der Abteilung betriebliche Bildung genehmigt werden.

  • Dies geschieht über eine Lehrvertragsänderung, die genehmigt werden muss.
  • Oft wird das Qualifikationsverfahren dann um ein Jahr verschoben.

3. Unterstützung und Reintegration

  • Kontakt halten: Der Betrieb ist verpflichtet, den Kontakt zu Lernenden zu pflegen (Fürsorgepflicht).
  • Case Management Berufsbildung: Bei gesundheitlich bedingten Langzeitausfällen kann der Betrieb das Case Management des Kantons Bern hinzuziehen. Dieses koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Betrieb, Schule sowie Ärztinnen und Ärzten.
  • Invalidenversicherung des Kantons Bern (IVBE): Bei langdauernd oder bleibenden gesundheitlichen Problemen sollte eine Früherfassung oder eine Anmeldung bei der IV-Stelle Kanton Bern eingereicht werden, um Unterstützungsmassnahmen zum der Erhalt Lehrstelle zu prüfen.

Ein Nachteilsausgleich ist eine formale Anpassung der Lern- und Prüfungsbedingungen für Lernende mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung. Ziel ist es, behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen, ohne dabei die Lern- und Ausbildungsziele zu verringern – die kognitiven und fachlichen Anforderungen bleiben also gleich. 

Was beinhaltet der Nachteilsausgleich?

Die Massnahmen sind individuell und können unter anderem Folgendes umfassen: 

  • Zeitverlängerung bei schriftlichen oder praktischen Prüfungen.
  • Hilfsmittel, wie zum Beispiel die Nutzung eines Laptops oder spezieller Software.
  • Anpassung der Umgebung, etwa ein separater Raum für Prüfungen.

Wer stellt den Nachteilsausgleich im Kanton Bern aus?

Die Zuständigkeit hängt davon ab, für welchen Teil der Ausbildung der Ausgleich benötigt wird. In jedem Fall ist ein aktuelles Fachgutachten (z. B. von Neuropsycholog:innen, Kinder- und Jugendpsychiater:innen oder der Erziehungsberatung) zwingend erforderlich.

Wenn Schwierigkeiten bezüglich des Schulstoffs auftreten, ist die Berufsfachschule die erste Anlaufstelle.

  • Die Berufsfachschulen im Kanton Bern bieten eigene Stütz- und Förderkurse sowie Lernateliers an.
  • Finanzierung: Der Besuch dieser schulinternen Förderangebote ist für Lernende in der Regel kostenlos, da sie Teil des kantonalen Bildungsauftrags sind.

Wenn gesundheitliche Probleme das Lernen oder die Ausbildung erschweren und die vorhandenen Unterstützungsangebote nicht ausreichen, kann eine Anmeldung bei der IV des Kantons Bern (IVBE) erfolgen.

Nach der Anmeldung prüft die IVBE, ob Anspruch auf zusätzliche Unterstützung, zum Beispiel durch ein Coaching oder eine Lerntherapie, besteht. Falls dies der Fall ist, organisiert und finanziert die IV-Stelle diese Angebote.

Im Kanton Bern begleiten verschiedene Fachstellen Jugendliche Schritt für Schritt durch ihre berufliche Laufbahn:

Ausbildungsberatung des Kantons Bern

  • Zuständigkeit: Die wichtigste Anlaufstelle bei Schwierigkeiten im Lehrbetrieb oder wenn eine Lehrvertragsauflösung droht.
  • Aufgaben: Sie berät und begleitet Lernende sowie Lehrbetriebe. Sie unterstützt bei Konflikten und hilft, gemeinsam Lösungen zu finden. Zudem ist sie für die Qualität und Aufsicht in der Berufsbildung verantwortlich. Sie bewilligt Lehrverträge und erteilt Bildungsbewilligungen für Lehrbetriebe.
  • Besonderheit: Der «Chummerchaschte» bietet die Möglichkeit, Sorgen anonym oder vertraulich zu deponieren.

BIZ Berufsberatungs- und Informationszentren

  • Zuständigkeit: Fragen zur Laufbahn, Studienwahl oder beruflichen Umorientierung während und nach der Lehre.
  • Aufgaben: Persönliche Beratung bei Umbrüchen sowie Unterstützung durch die Fachstelle «Berufsabschluss für Erwachsene».

Berufsfachschulen (Websites der jeweiligen Schule)

  • Zuständigkeit: Schulische Bildung und Unterstützung beim Lernen.
  • Aufgaben: Vermittlung von Fachwissen und Allgemeinbildung. Viele Schulen bieten zudem eigene Beratungsdienste bei sozialen oder psychologischen Problemen an.

Case Management Berufsbildung

  • Zuständigkeit: Jugendliche, deren Ausbildungsabschluss aufgrund komplexer Problemlagen (sozial, persönlich, gesundheitlich) stark gefährdet ist.
  • Ziel: Koordination der Unterstützung über verschiedene Fachstellen hinweg, um den Verbleib in der Ausbildung zu sichern.

Im Kanton Bern stehen für akute psychische Krisen von Schüler:innen spezialisierte Fachstellen zur Verfügung, die sowohl medizinische Soforthilfe als auch beratende Unterstützung bieten.

Bei unmittelbarer Eigen- oder Fremdgefährdung sowie schweren psychiatrischen Krisen sind diese Stellen rund um die Uhr erreichbar:

Wichtige Notrufnummern

  • 058 630 88 44: Notfallzentrum Kinder- und Jugendpsychiatrie (NZKJP).
  • 147: Pro Juventute – Vertrauliche Beratung für Kinder und Jugendliche
  • 143: Die Dargebotene Hand – Zuhören und Unterstützung in belastenden Situationen.
  • 144: Medizinischer Notruf.

Die berufliche Integration von Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen gelingt dank engagierten Arbeitgebenden, die ihre soziale Verantwortung wahrnehmen.

Im Kanton Bern wird der Berufseinstieg von Jugendlichen mit gesundheitlich bedingtem Unterstützungsbedarf durch ein koordiniertes System aus kantonalen Fachstellen, der Invalidenversicherung des Kantons Bern (IVBE) und spezialisierten Institutionen begleitet. Das Ziel ist eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt. 

Weiterführende Informationen findest du auf der Internetseite der IVBE.

Du möchtest als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber die Grundhaltung von sozialer Verpflichtung nicht nur mit Worten, sondern auch mit Taten ausdrücken. Engagiere dich in der beruflichen Integration und nutze das Potenzial von Menschen in Ihrer Region.

Wenn du einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz für einen jungen Menschen mit einer Beeinträchtigung anbieten möchtest, findest du hier alle Infos: Ausbildungs- oder Arbeitsplatz anbieten

 


Medizin & Therapie

Sollten Jugendliche aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen in ihrer beruflichen Orientierung blockiert sein oder ihren Arbeitsplatz oder Ausbildungsplatz gefährdet sehen, ist eine Anmeldung bei der Invalidenversicherung des Kantons Bern (IVBE) der entscheidende Schritt, um den Weg für eine gezielte Unterstützung zu ebnen.

Aussagekräftige medizinische Berichte bilden die Grundlage, um die gesundheitliche Situation realistisch einzuschätzen und dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) die Basis zur Beurteilung der Zumutbarkeit zu liefern. Solche Informationen helfen dabei, sowohl Einschränkungen als auch Ressourcen von Jugendlichen zu erkennen. Besonders wichtig ist die Einschätzung der Arbeitsfähigkeit, da sie aufzeigt, welche Tätigkeiten möglich sind und an welchen Stellen spezifische Unterstützung nötig wird.

Weiterführende Informationen und Angebote finden sich auf der Website der IVBE.