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Fehlt eine Schülerin oder ein Schüler wegen psychischer Probleme häufig in der Berufsschule oder Gymnasium? Hat deine lernende Person gesundheitliche Schwierigkeiten in der Ausbildung? Beeinträchtigen gesundheitliche Beschwerden die Arbeit einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters? Auf moviia findest du Informationen zu passenden Unterstützungsangeboten.

Mein Lernender ist immer wieder krank, was kann ich tun?

Was kann ich tun, um einen Lehrabbruch zu vermeiden?

«Ich musste entscheiden: Lehre beenden oder Hilfe holen? moviia zeigte mir den dritten Weg.»

Ich leite eine Schreinerei in Adelboden und bilde seit acht Monaten Tim, 16 Jahre alt, zum Schreiner EFZ aus. Anfangs lief alles gut, doch seit Oktober fehlt Tim häufiger, er wirkt niedergeschlagen und unkonzentriert. Die Arbeit an unseren Maschinen verlangt Konzentration. Die Sicherheit am Arbeitsplatz macht mir zunehmend Sorgen und die Schulnoten sind alarmierend.

Nach mehreren Gesprächen erfuhr ich, dass Tim eine Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS)-Diagnose hat. Dies hat er bei der Anstellung aus Angst vor einer Absage verschwiegen. Zudem leidet er unter starken Schlafstörungen. Die Frage drängte sich auf: Muss die Lehre abgebrochen werden?

moviia informierte mich über die möglichen Unterstützungsmassnahmen während der Ausbildung, wie etwa Coaching oder angepasste Arbeitsbedingungen. Zudem vermittelten sie mir Kontakte zu spezialisierten Stellen.

«Fachlich war er sehr stark. Aber ich merkte schnell, dass ihn die alltäglichen Spannungen im Team stark belasteten. moviia half mir, die Situation besser einzuordnen.»

Ich leite einen Bildungsgang an einer technischen Schule im Kanton Bern. Einer unserer neuen Lernenden zeigte von Anfang an sehr gute fachliche Fähigkeiten. Gleichzeitig fiel mir auf, ihm bestimmte Situationen im Alltag Mühe bereiteten: Schon eine vorsichtig formulierte Rückmeldung zu seiner Arbeit konnte eine unverhältnismässig starke Reaktion auslösen, und Spannungen mit Kolleginnen und Kollegen schienen ihn manchmal weit über das erwartbare Mass hinaus zu belasten. Sein Verhältnis zum Team schwankte zwischen guten Phasen und Momenten, in denen plötzlich alles zu kippen schien.

Ich wusste nicht, wie ich ihn am besten unterstützen konnte, und wandte mich an moviia. Dort erhielt ich Informationen zu möglichen Hintergründen solcher Schwierigkeiten sowie Hinweise auf geeignete Unterstützungsangebote und Fachstellen.


Deine Fragen – unsere Antworten

Viele Menschen stellen sich ähnliche Fragen. Sie möchten zum Beispiel vertiefte Informationen rund um die Unterstützung durch moviia oder bei welchen Stellen sie zusätzliche Hilfe erhalten könnten. Wir haben die häufigsten Fragen zusammengestellt und beantwortet.


Arbeitgebende & Berufsschule

Schwierigkeiten während der Lehre können viele Ursachen haben. Mit einer frühzeitigen Intervention, offener Kommunikation und passenden Unterstützungsmassnahmen lassen sich Lehrvertragsauflösungen oder Lehrabbrüche oft vermeiden. Ist eine Weiterführung der Lehre dennoch nicht möglich, helfen verschiedene Fachstellen dabei, gemeinsam eine passende Anschlusslösung zu finden.

Massnahmen des Lehrbetriebs:

Der Betrieb trägt die Hauptverantwortung für die praktische Ausbildung und das soziale Klima am Arbeitsplatz. Hilfreich dabei ist:

  • Frühwarnsignale ernst nehmen: Achte auf plötzliche Verhaltensänderungen, Motivationsverlust, häufige Verspätungen oder steigende Fehlzeiten.
  • Regelmässiges Feedback: Führe alle 2–3 Monate strukturierte Beurteilungsgespräche. Geben Sie nicht nur Kritik, sondern motivieren Sie durch Lob und Anerkennung von Stärken.
  • Erwartungsmanagement: Kläre bereits zu Beginn der Lehre gegenseitige Erwartungen und besprechen Sie, wie man mit Fehlern oder schwierigen Situationen umgeht.
  • Qualität der Ausbildung: Sorge für eine Balance zwischen Autonomie und Unterstützung. Unterfordern oder überfordern Sie die Lernenden nicht.
  • Neutraler Beizug: Schalte bei verhärteten Fronten oder persönlichen Krisen frühzeitig die kantonale Ausbildungsberatung oder Berufsberatungsstellen als Vermittlelnde ein.

Massnahmen der Berufsschule:

Die Schule fungiert oft als erste Anlaufstelle bei Lernschwierigkeiten oder psychischen Belastungen:

  • Lernförderung und Stützkurse: Biete gezielte Unterstützung oder Stützkurse an, wenn schulische Überforderung droht.
  • Nachteilsausgleich: Prüfe bei diagnostizierten Beeinträchtigungen (z. B. Lese-Rechtschreib-Störung , ADHS, Autismus - Spektrum) die Gewährung eines Nachteilsausgleichs für Prüfungen.
  • Schulsozialarbeit: Nutze die Schulsozialarbeit oder interne Beratungsstellen für persönliche Probleme, die über das Fachliche hinausgehen.
  • Perspektiven aufzeigen: Hilf den Lernenden, den Sinn der Ausbildung zu sehen (z. B. durch Aufzeigen von Karrierechancen nach dem Abschluss), um Motivationskrisen zu überwinden.

Folgende Stellen können kontaktiert werden, um weiterführende Unterstützung zu erhalten: 

  • Ausbildungsberatung Kanton Bern der Mittelschul- und Berufsbildungsamt Kanton Bern (MBA): Sie hat den gesetzlichen Auftrag des Kantons, die Beratung und Aufsicht der Lehrverhältnisse durchzuführen. Bei ernsthaften Problemen im Betrieb kann diese Stelle kontaktiert werden. Sie fungiert als neutrale Instanz zwischen Lernenden und Lehrbetrieb.
  • Invalidenversicherung des Kantons Bern (IVBE): Wenn die Schwierigkeiten in der Ausbildung mit grosser Wahrscheinlichkeit gesundheitliche Ursachen haben, kann bei der IVBE durch den Lehrbetrieb eine Meldung zur Früherfassung vorgenommen werden. Die Lernenden müssen immer über die Meldung informiert werden. Die IVBE klärt anschliessend ab, ob eine umfassende IV-Anmeldung angezeigt ist, oder kann an anderweitige unterstützende Stellen verweisen. Weitere Infos hier:

– Infos für Arbeitgeber bei bestehendem Arbeitsverhältnis
– IV-Formulare Früherfassung

 

Ein offener Austausch mit der betroffenen Person, Angehörigen und den Ausbildungsverantwortlichen ist der erste Schritt.

Falls sich die Situation über einen längeren Zeitraum von mehreren Monaten nicht verbessert, können folgende Fachstellen für Berufsbildung und Gesundheit involviert werden:

  • Schulleitung: Bei schlechten Leistungen oder häufigen Absenzen von Lernenden wenden sich Lehrpersonen an ihre Schulleitung. Diese prüft gemeinsam mit den Beteiligten die nächsten Schritte und zieht bei Bedarf weitere Fachstellen bei.
  • Berner Gesundheit (BEGES): Diese Organisationen bieten Hilfsmittel wie das «Toolkit Psychische Gesundheit» an, um die Früherkennung und Frühintervention in der Berufsbildung zu fördern.
  • Case Management Berufsbildung (CMBB): Dies ist die zentrale Stelle des Kantons Bern, wenn die Ausbildung aufgrund von Mehrfachproblemen gefährdet ist. Das CMBB koordiniert alle Beteiligten (Lehrbetrieb, Schule, Eltern) und organisiert «Runde Tische».
  • IVBE: Wenn du vermutest, dass gesundheitliche Probleme (körperlich oder psychisch) hinter der Leistungsschwäche stecken, kannst du eine Früherfassungsmeldung machen. Die betroffene Person muss über die Meldung informiert werden.

Wenn ein:e Lernende:r im Kanton Bern über längere Zeit ausfällt (z. B. wegen Krankheit oder Unfall), hat der Lehrbetrieb sowohl Informationspflichten als auch fürsorgerische Aufgaben.

1. Meldepflichten erfüllen

  • Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA): Der Lehrbetrieb muss das MBA (die zuständige Ausbildungsberatung) informieren, sobald absehbar ist, dass das Ausbildungsziel gefährdet ist oder die Abwesenheit länger dauert (meist ab ca. 2–3 Monaten).
  • Berufsfachschule und ÜK: Die Schule und die Träger der überbetrieblichen Kurse (ÜK) müssen umgehend über das Fernbleiben informiert werden.
  • Versicherungen: Der Ausfall muss der Krankentaggeldversicherung bzw. bei Unfällen der UVG-Versicherung gemeldet werden.

2. Prüfung der Lehrzeitverlängerung

Dauert der Ausfall so lange, dass wesentliche Ausbildungsinhalte fehlen, muss der Betrieb mit dem oder der Lernenden. Eine Verlängerung der Lehrzeit muss von der Abteilung betriebliche Bildung genehmigt werden.

  • Dies geschieht über eine Lehrvertragsänderung, die genehmigt werden muss.
  • Oft wird das Qualifikationsverfahren dann um ein Jahr verschoben.

3. Unterstützung und Reintegration

  • Kontakt halten: Der Betrieb ist verpflichtet, den Kontakt zu Lernenden zu pflegen (Fürsorgepflicht).
  • Case Management Berufsbildung: Bei gesundheitlich bedingten Langzeitausfällen kann der Betrieb das Case Management des Kantons Bern hinzuziehen. Dieses koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Betrieb, Schule sowie Ärztinnen und Ärzten.
  • Invalidenversicherung des Kantons Bern (IVBE): Bei langdauernd oder bleibenden gesundheitlichen Problemen sollte eine Früherfassung oder eine Anmeldung bei der IV-Stelle Kanton Bern eingereicht werden, um Unterstützungsmassnahmen zum der Erhalt Lehrstelle zu prüfen.

Ein Nachteilsausgleich ist eine formale Anpassung der Lern- und Prüfungsbedingungen für Lernende mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung. Ziel ist es, behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen, ohne dabei die Lern- und Ausbildungsziele zu verringern – die kognitiven und fachlichen Anforderungen bleiben also gleich. 

Was beinhaltet der Nachteilsausgleich?

Die Massnahmen sind individuell und können unter anderem Folgendes umfassen: 

  • Zeitverlängerung bei schriftlichen oder praktischen Prüfungen.
  • Hilfsmittel, wie zum Beispiel die Nutzung eines Laptops oder spezieller Software.
  • Anpassung der Umgebung, etwa ein separater Raum für Prüfungen.

Wer stellt den Nachteilsausgleich im Kanton Bern aus?

Die Zuständigkeit hängt davon ab, für welchen Teil der Ausbildung der Ausgleich benötigt wird. In jedem Fall ist ein aktuelles Fachgutachten (z. B. von Neuropsycholog:innen, Kinder- und Jugendpsychiater:innen oder der Erziehungsberatung) zwingend erforderlich.

Wenn Schwierigkeiten bezüglich des Schulstoffs auftreten, ist die Berufsfachschule die erste Anlaufstelle.

  • Die Berufsfachschulen im Kanton Bern bieten eigene Stütz- und Förderkurse sowie Lernateliers an.
  • Finanzierung: Der Besuch dieser schulinternen Förderangebote ist für Lernende in der Regel kostenlos, da sie Teil des kantonalen Bildungsauftrags sind.

Wenn gesundheitliche Probleme das Lernen oder die Ausbildung erschweren und die vorhandenen Unterstützungsangebote nicht ausreichen, kann eine Anmeldung bei der IV des Kantons Bern (IVBE) erfolgen.

Nach der Anmeldung prüft die IVBE, ob Anspruch auf zusätzliche Unterstützung, zum Beispiel durch ein Coaching oder eine Lerntherapie, besteht. Falls dies der Fall ist, organisiert und finanziert die IV-Stelle diese Angebote.

Im Kanton Bern begleiten verschiedene Fachstellen Jugendliche Schritt für Schritt durch ihre berufliche Laufbahn:

Ausbildungsberatung des Kantons Bern

  • Zuständigkeit: Die wichtigste Anlaufstelle bei Schwierigkeiten im Lehrbetrieb oder wenn eine Lehrvertragsauflösung droht.
  • Aufgaben: Sie berät und begleitet Lernende sowie Lehrbetriebe. Sie unterstützt bei Konflikten und hilft, gemeinsam Lösungen zu finden. Zudem ist sie für die Qualität und Aufsicht in der Berufsbildung verantwortlich. Sie bewilligt Lehrverträge und erteilt Bildungsbewilligungen für Lehrbetriebe.
  • Besonderheit: Der «Chummerchaschte» bietet die Möglichkeit, Sorgen anonym oder vertraulich zu deponieren.

BIZ Berufsberatungs- und Informationszentren

  • Zuständigkeit: Fragen zur Laufbahn, Studienwahl oder beruflichen Umorientierung während und nach der Lehre.
  • Aufgaben: Persönliche Beratung bei Umbrüchen sowie Unterstützung durch die Fachstelle «Berufsabschluss für Erwachsene».

Berufsfachschulen (Websites der jeweiligen Schule)

  • Zuständigkeit: Schulische Bildung und Unterstützung beim Lernen.
  • Aufgaben: Vermittlung von Fachwissen und Allgemeinbildung. Viele Schulen bieten zudem eigene Beratungsdienste bei sozialen oder psychologischen Problemen an.

Case Management Berufsbildung

  • Zuständigkeit: Jugendliche, deren Ausbildungsabschluss aufgrund komplexer Problemlagen (sozial, persönlich, gesundheitlich) stark gefährdet ist.
  • Ziel: Koordination der Unterstützung über verschiedene Fachstellen hinweg, um den Verbleib in der Ausbildung zu sichern.

Im Kanton Bern stehen für akute psychische Krisen von Schüler:innen spezialisierte Fachstellen zur Verfügung, die sowohl medizinische Soforthilfe als auch beratende Unterstützung bieten.

Bei unmittelbarer Eigen- oder Fremdgefährdung sowie schweren psychiatrischen Krisen sind diese Stellen rund um die Uhr erreichbar:

Wichtige Notrufnummern

  • 058 630 88 44: Notfallzentrum Kinder- und Jugendpsychiatrie (NZKJP).
  • 147: Pro Juventute – Vertrauliche Beratung für Kinder und Jugendliche
  • 143: Die Dargebotene Hand – Zuhören und Unterstützung in belastenden Situationen.
  • 144: Medizinischer Notruf.

Für Personalverantwortliche und Vorgesetzte bietet das Beratungstelefon der IV-Stelle Kanton Bern (IVBE) eine zentrale Anlaufstelle, um rasch verlässliche Beratung und Orientierung zu erhalten sowie bei komplexen Fragestellungen kompetent unterstützt zu werden.

Die berufliche Integration von Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen gelingt dank engagierten Arbeitgebenden, die ihre soziale Verantwortung wahrnehmen.

Im Kanton Bern wird der Berufseinstieg von Jugendlichen mit gesundheitlich bedingtem Unterstützungsbedarf durch ein koordiniertes System aus kantonalen Fachstellen, der Invalidenversicherung des Kantons Bern (IVBE) und spezialisierten Institutionen begleitet. Das Ziel ist eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt. 

Weiterführende Informationen findest du auf der Internetseite der IVBE.

Du möchtest als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber die Grundhaltung von sozialer Verpflichtung nicht nur mit Worten, sondern auch mit Taten ausdrücken. Engagiere dich in der beruflichen Integration und nutze das Potenzial von Menschen in Ihrer Region.

Wenn du einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz für einen jungen Menschen mit einer Beeinträchtigung anbieten möchtest, findest du hier alle Infos: Ausbildungs- oder Arbeitsplatz anbieten

 

Die IV-Stelle Kanton Bern bietet verschiedene Kurse und Veranstaltungen an:


Unterstützung

Der richtige Zeitpunkt ist genau dann, wenn du dir die ersten Fragen stellst oder merkst, dass du Probleme im Alltag, in der Schule oder in der Ausbildung hast. Es gibt kein «zu früh».

Melde dich bei uns für ein unverbindliches Gespräch – auf Wunsch auch ohne Nennung deines Namens. Gemeinsam finden wir die nächsten Schritte, die für dich sinnvoll sind.

Auch Eltern, Lehrpersonen oder Berufsbildende, die Unterstützung und Orientierung benötigen, können sich an moviia wenden.

Ob gesundheitliche Herausforderungen oder Schwierigkeiten in der Schule oder in der Lehre – die Unterstützungsangebote sind so vielfältig wie deine Situation.

moviia hilft dir, im Dschungel der vielen Möglichkeiten den Überblick zu behalten. Wir geben dir Impulse, um gemeinsam deinen passenden Weg zu finden.

Du kannst moviia per E-Mail oder Telefon kontaktieren.

Der erste Kontakt:

  • Wir hören dir zu. Du erzählst uns von deiner Situation.
  • Wir klären deine Fragen. Gemeinsam schauen wir, welche Unterstützung für dich sinnvoll sein kann.
  • Du kannst anonym bleiben. Wenn du möchtest, musst du deinen Namen nicht nennen.
  • Du erhältst erste Informationen. Wir erklären dir, welche Möglichkeiten es gibt und welche nächsten Schritte möglich sind.

Wie geht es danach weiter?

Manchmal zeigt sich im Gespräch, dass du weitere Unterstützung brauchst. Dann besprechen wir gemeinsam, welche Angebote zu deiner Situation passen.

  • Unterstützung durch andere Fachstellen. Wir können dir zum Beispiel emfpehlen, dich an die Schulsozialarbeit oder das Case Management Berufsbildung zu wenden.
  • Prüfung einer Anmeldung bei der Invalidenversicherung (IV). Wenn deine gesundheitliche Situation bereits ärztlich abgeklärt wurde, prüfen wir gemeinsam, ob eine Anmeldung bei der IV sinnvoll ist. Wir erklären dir, warum und wann dies sinnvoll sein kann. Die IV hat verschiedene Möglichkeiten, dich zu unterstützen, damit dir Schule oder Lehre leichter fallen.

Unsere Beratung bieten wir auf Deutsch und Französisch an.

Nein.

Die Beratung bei moviia ist kostenlos, unverbindlich und auf Wunsch ohne Namensnennung möglich.

Unser Ziel ist es, dir Orientierung zu geben. Wir können dir verschiedene Unterstützungsangebote erklären und gemeinsam mit dir Möglichkeiten für deinen weiteren Weg besprechen.  Du entscheidest selbst, wie es nach einer Beratung weitergeht. Du bist danach zu nichts verpflichtet. 

Ja, bei moviia sind alle deine Informationen sicher. Wir halten uns an die Schweigepflicht und den Datenschutz. Du kannst dich auch ohne Namen zu nennen bei uns beraten lassen. moviia ist ein sicherer Ort für deine erste Orientierung.


Gesundheitliche Schwierigkeiten

Bei psychischer Belastung ist moviia ein unverbindlicher Ansprechpartner, der weiterhelfen kann. Unterstützung gibt es z. B. auch bei Ärztinnen, Ärzten oder auf hilfreichen Internetseiten wie:

  • «Wie geht's dir?» : Tipps und Unterstützung, damit es dir besser geht
  • psy.ch  : Wegweiser für psychische Gesundheit im Kanton Bern
  • 147 : Beratung und Hilfe für Jugendliche
  • 143 : Vertrauliche Beratung und Unterstützung

Findest du hier keine passende Antwort für deine Situation? Wenn du merkst, dass die Belastung deine Ausbildung oder deine berufliche Zukunft gefährdet, sind wir für dich da. Kontaktiere uns für ein vertrauliches Gespräch per Telefon oder Mail). Wir hören zu und finden gemeinsam heraus, was du im Moment brauchst. Wir können dich über Unterstützungsmöglichkeiten informieren und vielleicht findest du dann einen möglichen nächsten Schritt für dich. Du kannst dich auch ohne Namen zu nennen bei uns beraten lassen.

Es gibt im Kanton Bern verschiedene spezialisierte Beratungsstellen, die dich bei Themen rund um digitale Medien und Suchtmittel (Kiffen, Alkohol oder andere Drogen) unterstützen. Dort findest du spezifische Informationen:

Angst vor der Schule ist belastend. Sprich darüber – es hilft!
Du kannst dich an diese Stellen wenden: 

  • An deiner Schule: Eine Lehrperson, Schulsozialarbeit oder Erziehungsberatung. 
  • Privat: Eine Person, der du vertraust. 
  • Online-Hilfe:
    -Tipps zum Reden wie-gehts-dir.ch
    -Chat mit Gleichaltrigen: www.147.ch 

Die Rückkehr in den Alltag nach einem Klinikaufenthalt ist ein grosser Schritt. Eine feste Tagesstruktur ausserhalb des Zuhauses iund eine schrittweiser Einstieg in eine Tätigkeit können dir helfen, wieder Fuss zu fassen.

Wer unterstützt dich?

  •  Der Sozialdienst der Klinik oder das Case Management deiner Versicherung (Taggeld/Unfall) organisiert mit dir einen langsamen Wiedereinstieg.
  • Falls du bereits bei der IV-Stelle Kanton Bern (IVBE) angemeldet bist, plant deren Case Management gemeinsam mit dir und den anderen Partnern die nächsten Schritte.
  • Falls du deinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kannst, prüft die IVBE Möglichkeiten für Deine berufliche Zukunft.

Berufswahl & Ausbildung

Wenn du krank bist oder gesundheitliche Probleme dir die Schule oder die Lehre erschweren, kannst du Unterstützung bekommen.

Wie geht das?

Du kannst dich bei der der IV-Stelle Kanton Bern (IVBE) anmelden. Eine Anmeldung bedeutet nicht automatisch, dass du Leistungen bekommst. Die IV prüft immer, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Wichtig sind medizinische Berichte von deinen Ärzt:innen oder Ärzten oder anderen Fachpersonen (z. B. Psychotherapie, Logopädie, Heilpädagogik, Psychomotorik).

Was bietet die IVBE?

  • Unterstützung bei der Berufswahl
  • Hilfe bei der Vorbereitung auf eine Lehre
  • Begleitung während der Ausbildung
  • Die IVBE sucht gemeinsam mit dir nach passenden Lösungen.

Mehr Infos:

Es ist normal, wenn es in der Lehre nicht immer gut läuft. Wenn du merkst, dass etwas nicht stimmt oder du Unterstützung brauchst, melde dich früh bei einer Person, der du vertraust, oder bei einer Fachstelle. Gemeinsam findet ihr heraus, was du brauchst und welche nächsten Schritte sinnvoll sind. Infos und Kontakte findest du hier: Informationen für Lernende 

Wenn deine Schwierigkeiten auch mit gesundheitlichen Problemen zusammenhängen, kannst du dich gerne an moviia wenden – per Telefon oder Mailmoviia berät dich und hilft dir dabei, deine Situation besser einzuschätzen und Entscheidungen für deinen weiteren Weg zu treffen.

Wenn du eine Stelle suchst, hilft dir die Regionalen Arbeitsvermittlung (RAV). Du kannst dich hier online anmelden

Wenn du während deiner Ausbildung wegen gesundheitlicher Probleme bereits durch die Invalidenversicherung des Kantons Bern (IVBE) begleitet wurdest, kann sie dich auch nach deinem Lehrabschluss weiter unterstützen. Sie hilft dir zum Beispiel bei der Stellensuche, beim Einstieg in eine neue Arbeitsstelle oder wenn am Arbeitsplatz Schwierigkeiten auftreten. Die IVBE kann dich bis zu drei Jahre nach deinem Lehrabschluss begleiten. Bei Bedarf unterstützt sie auch deinen Arbeitgeber, damit der Einstieg oder ein Arbeitsversuch gut gelingt. Mehr Infos dazu findest du hier.

Manche Jugendliche brauchen nach der Lehre einen angepassten Arbeitsplatz, der ihren Bedürfnissen entspricht. Unterstützung bekommst du dabei von Pro Infirmis im Kanton Bern. Dort wirst du zu Arbeit, Wohnen, Finanzen und Versicherungen beraten.

Du darfst in der Schweiz arbeiten oder eine Lehre machen, wenn du einen Ausweis B, S oder F hast.

Unterstützung für dich
•    Sprachkurse: Du kannst Sprachkurse besuchen, z. B. über die Sprachförderung im Migrationsbereich.
•    Frag deine Lehrpersonen oder die Sozialberatung vom Schweizerischen Roten Kreuz (SRK).
•    Falls du ohne Eltern in die Schweiz gekommen bist, unterstützt dich eine Beratungsstelle für unbegleitete Minderjährige: Regionale Partner und Partner für unbegleitete Minderjährige

Berufswahl-Infos
Mehr Infos zur Berufswahl für Menschen mit Migrationsgeschichte findest du hier: Berufsinformationszentrum (BIZ) Kanton Bern

Bei gesundheitlichen Problemen
Falls die Unterstützung nicht reicht, kannst du dich bei der IV-Stelle Kanton Bern (IVBE) anmelden.

Wichtig: Sprich vorher mit der Sozialberatung des SRK oder mit moviia per Telefon oder Mail, um zu prüfen, ob eine Anmeldung bei der IVBE sinnvoll ist.


Gesundheit & Kosten

Wenn eine gesundheitliche Beeinträchtigung deine Ausbildung oder Arbeit erschwert, unterstützt dich die Invalidenversicherung des Kantons Bern (IVBE).

Mögliche finanzielle Unterstützung:

  • Taggeld: In bestimmten Situationen kann während der Abklärungen oder Ausbildung ein Taggeld ausbezahlt werden. (siehe Merkblatt 4.02.d)
  • Rente: Bei langdauernder oder bleibender Einschränkung (siehe Merkblatt 4.04.d)
  • Leistungen für Kinder und Jugendliche (siehe Merkblatt 4.16.d)

Manchmal leisten auch andere Stellen (zusätzlich) finanzielle Unterstützung:

  • Krankentaggeld- oder Unfallversicherung – Wenn du bereits gearbeitet hast und wegen Krankheit oder Unfall kein Einkommen hast.
  • Ergänzungsleistungen (EL) – Wenn die IV-Leistungen nicht für deinen Lebensunterhalt reichen
  • Sozialhilfe – Ein sicherer Rückhalt, um den Lebensunterhalt zu gewährleisten
  • Stipendien oder kantonale Ausbildungsbeiträge – Finanzielle Hilfe für deine Ausbildung