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Hat eine Schülerin oder ein Schüler aus deiner Schule ein gesundheitliches Problem und dadurch besondere Herausforderungen in der Schule und bei der Berufswahl? Brauchst du mehr Informationen zu Unterstützungsangeboten? moviia bietet Orientierung und Beratung.

Wer kann helfen, wenn Jugendliche häufig in der obligatorischen Schule fehlen?

Wie und wo finde ich Unterstützung für Schülerinnen und Schüler mit gesundheitlichen Schwierigkeiten in der Berufswahl?

«Als Lehrer war ich unsicher – danke moviia bin ich besser für Elterngespräche vorbereitet.»

Ich unterrichte eine 8. Klasse und habe bei meiner Schülerin auffällige Veränderungen bemerkt: Sie wirkt häufig müde, beteiligt sich kaum am Unterricht und ihre Leistungen haben nachgelassen. Zudem zieht sie sich sozial zurück und zeigt wenig Eigeninitiative.

Ich war unsicher, wie ich das Gespräch mit den Eltern führen und sie für eine ärztliche Abklärung sensibilisieren sollte. Über moviia erhielt ich die Empfehlung, zuerst schulinterne Stellen wie den schulpsychologischen Dienst oder die Schulsozialarbeit einzubeziehen.

«Wenn schulinterne Unterstützung an ihre Grenzen stösst – moviia zeigt neue Wege auf.»

Ich arbeite als Heilpädagogin an einer öffentlichen Schule und begleite Luca, bei dem vor zwei Jahren eine Autismus-Spektrum-Störung (ASS) diagnostiziert wurde. Im Rahmen der Berufserkundung stehen mehrere Schnuppereinsätze an. Für die Organisation und Vorbereitung benötigt er jedoch sehr viel Unterstützung.

Der Aufwand übersteigt zunehmend die Möglichkeiten meiner Schule. Auch die Eltern fühlen sich mit der Situation überfordert. Bei einem kürzlich absolvierten Schnuppereinsatz erhielt Luca eine sehr negative Rückmeldung aufgrund deutlicher Verhaltensauffälligkeiten. Nun möchte er keine weiteren Einsätze mehr wahrnehmen.

Ich kontaktierte moviia, um zu klären, welche Unterstützungsmöglichkeiten in der Berufswahl und bei einer Ausbildung bestehen. Die Fachperson erklärte mir, welche weiteren Unterstützungsangebote bestehen, wenn eine Diagnose vorliegt und wenn die schulischen Unterstützungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind.


Deine Fragen – unsere Antworten

Viele Menschen stellen sich ähnliche Fragen. Sie möchten zum Beispiel vertiefte Informationen rund um die Unterstützung durch moviia oder bei welchen Stellen sie zusätzliche Hilfe erhalten könnten. Wir haben die häufigsten Fragen zusammengestellt und beantwortet.


Unterstützung

Der richtige Zeitpunkt ist genau dann, wenn du dir die ersten Fragen stellst oder merkst, dass du Probleme im Alltag, in der Schule oder in der Ausbildung hast. Es gibt kein «zu früh».

Melde dich bei uns für ein unverbindliches Gespräch – auf Wunsch auch ohne Nennung deines Namens. Gemeinsam finden wir die nächsten Schritte, die für dich sinnvoll sind.

Auch Eltern, Lehrpersonen oder Berufsbildende, die Unterstützung und Orientierung benötigen, können sich an moviia wenden.

Ob gesundheitliche Herausforderungen oder Schwierigkeiten in der Schule oder in der Lehre – die Unterstützungsangebote sind so vielfältig wie deine Situation.

moviia hilft dir, im Dschungel der vielen Möglichkeiten den Überblick zu behalten. Wir geben dir Impulse, um gemeinsam deinen passenden Weg zu finden.

Du kannst moviia per E-Mail oder Telefon kontaktieren.

Der erste Kontakt:

  • Wir hören dir zu. Du erzählst uns von deiner Situation.
  • Wir klären deine Fragen. Gemeinsam schauen wir, welche Unterstützung für dich sinnvoll sein kann.
  • Du kannst anonym bleiben. Wenn du möchtest, musst du deinen Namen nicht nennen.
  • Du erhältst erste Informationen. Wir erklären dir, welche Möglichkeiten es gibt und welche nächsten Schritte möglich sind.

Wie geht es danach weiter?

Manchmal zeigt sich im Gespräch, dass du weitere Unterstützung brauchst. Dann besprechen wir gemeinsam, welche Angebote zu deiner Situation passen.

  • Unterstützung durch andere Fachstellen. Wir können dir zum Beispiel empfehlen, dich an die Schulsozialarbeit oder das Case Management Berufsbildung zu wenden.
  • Prüfung einer Anmeldung bei der Invalidenversicherung (IV). Wenn deine gesundheitliche Situation bereits ärztlich abgeklärt wurde, prüfen wir gemeinsam, ob eine Anmeldung bei der IV sinnvoll ist. Wir erklären dir, warum und wann dies sinnvoll sein kann. Die IV hat verschiedene Möglichkeiten, dich zu unterstützen, damit dir Schule oder Lehre leichter fallen.

Unsere Beratung bieten wir auf Deutsch und Französisch an.

Nein.

Die Beratung bei moviia ist kostenlos, unverbindlich und auf Wunsch ohne Namensnennung möglich.

Unser Ziel ist es, dir Orientierung zu geben. Wir können dir verschiedene Unterstützungsangebote erklären und gemeinsam mit dir Möglichkeiten für deinen weiteren Weg besprechen.  Du entscheidest selbst, wie es nach einer Beratung weitergeht. Du bist danach zu nichts verpflichtet. 

Ja, bei moviia sind alle deine Informationen sicher. Wir halten uns an die Schweigepflicht und den Datenschutz. Du kannst dich auch ohne Namen zu nennen bei uns beraten lassen. moviia ist ein sicherer Ort für deine erste Orientierung.


Gesundheitliche Schwierigkeiten

Bei psychischer Belastung ist moviia ein unverbindlicher Ansprechpartner, der weiterhelfen kann. Unterstützung gibt es z. B. auch bei Ärztinnen, Ärzten oder auf hilfreichen Internetseiten wie:

  • «Wie geht's dir?» : Tipps und Unterstützung, damit es dir besser geht
  • psy.ch  : Wegweiser für psychische Gesundheit im Kanton Bern
  • 147 : Beratung und Hilfe für Jugendliche
  • 143 : Vertrauliche Beratung und Unterstützung

Findest du hier keine passende Antwort für deine Situation? Wenn du merkst, dass die Belastung deine Ausbildung oder deine berufliche Zukunft gefährdet, sind wir für dich da. Kontaktiere uns für ein vertrauliches Gespräch per Telefon oder Mail). Wir hören zu und finden gemeinsam heraus, was du im Moment brauchst. Wir können dich über Unterstützungsmöglichkeiten informieren und vielleicht findest du dann einen möglichen nächsten Schritt für dich. Du kannst dich auch ohne Namen zu nennen bei uns beraten lassen.

Es gibt im Kanton Bern verschiedene spezialisierte Beratungsstellen, die dich bei Themen rund um digitale Medien und Suchtmittel (Kiffen, Alkohol oder andere Drogen) unterstützen. Dort findest du spezifische Informationen:

Der erste Schritt ist oft der schwer, aber wichtig für deine Wohlbefinden. 

Es gibt zwei Möglichkeiten, um eine Psychotherapie zu beginnen:
1.    Überweisung vom Arzt/von der Ärztin oder
2.    Direktkontakt mit Psychotherapeut:innen

Schritt für Schritt:

1. Ärztin, Arzt aufsuchen: 
Sprich mit deiner Hausärztin oder deinem Hausarzt über deinen Wunsch. Sie prüfen, ob eine Therapie nötig ist und stellen eine Überweisung aus (meist für 15 Sitzungen).

2. Psychotherapeut:innen suchen:
Suche nach Personen, die über die Grundversicherung der Krankenkasse abrechnen.
Hilfreiche Suchportale sind:

3. Kosten klären:
Die Grundversicherung übernimmt die Kosten in der Regel (abzüglich Franchise und Selbstbehalt). Du kannst bei deiner Krankenkasse nachfragen, um sicher zu sein, dass die Kosten übernommen werden. 

4. Akuten Krise?
Wenn du nicht warten kannst, nutze:

Wichtige Informationen

  • Psychotherapeut:innen und Psycholog:innen brauchen eine ärztliche Überweisung von der Hausarztpraxis, damit die Krankenkasse zahlt.
  • Psychiater:innen können direkt mit der Krankenkasse abrechnen und Medikamente verschreiben.
  • Wartelisten: Oft lang – melde dich bei mehreren gleichzeitig an, um schneller einen Platz zu bekommen.
  • Tipps: Auf der Plattform wie-gehts-dir.ch findest du HIlfe und kannst über alles reden.

Angst vor der Schule ist belastend. Sprich darüber – es hilft!
Du kannst dich an diese Stellen wenden: 

  • An deiner Schule: Eine Lehrperson, Schulsozialarbeit oder Erziehungsberatung. 
  • Privat: Eine Person, der du vertraust. 
  • Online-Hilfe:
    -Tipps zum Reden wie-gehts-dir.ch
    -Chat mit Gleichaltrigen: www.147.ch 

Obligatorische Schule

Bemerkst du als Lehrperson auffällige Leistungsprobleme oder Verhaltensauffälligkeiten bei Schüler:innen, ist das Gespräch mit den Jugendlichen und den Erziehungsberechtigten der erste wichtige Schritt. Zusätzlich stehen dir innerschulische Angebote zur Verfügung (SHP, SSA, 4 Stufenmodell, usw.). 

Für die weitere Unterstützung steht dir im Kanton Bern ein spezialisiertes Netzwerk zur Verfügung:

  • Erziehungsberatung (EB): Die Erziehungsberatung unterstützt Kinder, Jugendliche und ihre Familien bei schulischen, persönlichen oder familiären Herausforderungen. Gemeinsam werden Lösungen gesucht und bei Bedarf weitere passende Unterstützungsangebote vermittelt.
  • Case Management Berufsbildung (CMBB) : Im Kanton Bern werden Jugendliche und junge Erwachsene mit Mehrfachproblemen vom CMBB begleitet und unterstützt, um eine nachhaltige Integration in die Arbeitswelt zu gewährleisten. Das CMBB wird nur dann tätig, wenn die zahlreichen innerschulischen Massnahmen der Sekundarstufe I und II nicht erfolgreich sind. Das CMBB arbeitet eng mit der Invalidenversicherung des Kantons Bern (IVBE) zusammen. Auf diese Weise soll die Früherkennung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die offensichtlich Anspruch auf Leistungen haben, gefördert und unnötige Meldungen an die IVBE vermieden werden.
  • PH Bern: Die Beratung der PHBern unterstützt Schulen sowie Lehrpersonen in Aus- und Weiterbildung und berät in herausfordernden Situationen. Dazu gehört auch die Fachberatung Autismus/ADHS, die Regelschulen bei Fragen rund um Menschen im Autismus-Spektrum (ASS) und/oder ADHS unterstützt.
  • Amt für Erwachsenen- und Kindesschutz: Unterstützt und schützt Jugendliche in schwierigen Lebenssituationen. Es berät, begleitet und trifft bei Bedarf Kindesschutzmassnahmen, zum Beispiel die Finanzierung eines Jugendcoachings oder einer sozialpädagogischen Familienbegleitung.

Ziel der Schule ist es, gemeinsam mit dir eine geeignete Anschlusslösung zu finden und den Übergang gut zu gestalten. Dazu gehört, dass die Schule frühzeitig weitere Stellen einbezieht. Folgende Anlaufstellen können dich dabei unterstützen:

  • Berufs- und Laufbahnberatung (BIZ) : Sie sind die erste Anlaufstelle für Jugendliche ohne Anschlusslösung. Sie betreuen jede Schulklasse im Kanton und vermitteln alle Informationen zu möglichen Anschlusslösungen.
  • Brückenangebote : Wenn nach der 9.Klasse noch keine Anschlusslösung gefunden wurde, helfen verschiedene Brückenangebote bei der Vorbereitung des nächsten Schrittes. In der Regel melden die Klassenlehrpersonen die Schülerinnen und Schüler direkt für ein Brückenangebot an. Bestehen Zweifel, welches Angebot am besten passt, erfolgt eine Anmeldung beim Triage-Service des BIZ.
  • Case Management Berufsbildung (CMBB) : Wenn mehrere Schwierigkeiten den Einstieg in eine Ausbildung erschweren, koordiniert das CMBB die notwendige Unterstützung. Bei Jugendlichen, die vom CMBB begleitet werden oder ein Brückenangebot besuchen, wird zudem geprüft, ob eine gesundheitliche Beeinträchtigung vorliegt, die eine Früherfassung bei der Invalidenversicherung sinnvoll machen könnte.
  • Invalidenversicherung des Kantons Bern (IVBE): Wenn gesundheitliche Probleme Auswirkungen auf die Ausbildung oder die Berufswahl haben und die Voraussetzungen erfüllt sind, unterstützt die IVBE Jugendliche bei der Berufsorientierung sowie bei der Vorbereitung und Suche nach einer passenden Ausbildungsstelle.

Berufswahl & Ausbildung

In der Regel beginnst du ab der 8.Klasse, dir Gedanken über deine berufliche Zukunft und deine Möglichkeiten nach der Schule zu machen.

Infos zur Berufswahl findest du auf berufsberatung.ch. Dort findest du viele Adressen für Schnupperlehren und Lehrstellen.

Du kannst auch ein BIZ in deiner Nähe besuchen. Du kannst dort einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch vereinbaren. Ausserdem findest du eine Infothek, in der du dich selbst informieren kannst.

Wenn du gleichzeitig verschiedene Herausforderungen hast, zum Beispiel schlechte Noten, viele Absenzen, Schwierigkeiten im Verhalten, wenig Unterstützung zu Hause, wenig Motivation oder gesundheitliche Probleme, kannst du zusätzliche Unterstützung erhalten. Wenn du denkst, dass dir diese Unterstützung helfen könnte, melde dich beim Case Management Berufsbildung (CMBB) deines Berufsberatungszentrums. Dort wirst du begleitet und unterstützt.

Wenn das nicht reicht und du gesundheitliche Probleme hast, kannst du dich bei der Invalidenversicherung des Kantons Bern (IVBE) anmelden. Die IVBE ist die zuständige Versicherung für Jugendliche und junge Erwachsene mit gesundheitlichen Einschränkungen im Bereich Ausbildung und Beruf. Sprich vorher mit deinen Lehrpersonen oder Ärztinnen und Ärzten. Sofern ein Anspruch besteht, hilft Dir die IVBE beim Finden von Schnupperlehren und einer passenden Lehrstelle.

Mehr Infos:

Wenn du krank bist oder gesundheitliche Probleme dir die Schule oder die Lehre erschweren, kannst du Unterstützung bekommen.

Wie geht das?

Du kannst dich bei der der IV-Stelle Kanton Bern (IVBE) anmelden. Eine Anmeldung bedeutet nicht automatisch, dass du Leistungen bekommst. Die IV prüft immer, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Wichtig sind medizinische Berichte von deinen Ärzt:innen oder Ärzten oder anderen Fachpersonen (z. B. Psychotherapie, Logopädie, Heilpädagogik, Psychomotorik).

Was bietet die IVBE?

  • Unterstützung bei der Berufswahl
  • Hilfe bei der Vorbereitung auf eine Lehre
  • Begleitung während der Ausbildung
  • Die IVBE sucht gemeinsam mit dir nach passenden Lösungen.

Mehr Infos:


Arbeitgebende & Berufsschule

Ein Nachteilsausgleich ist eine formale Anpassung der Lern- und Prüfungsbedingungen für Lernende mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung. Ziel ist es, behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen, ohne dabei die Lern- und Ausbildungsziele zu verringern – die kognitiven und fachlichen Anforderungen bleiben also gleich. 

Was beinhaltet der Nachteilsausgleich?

Die Massnahmen sind individuell und können unter anderem Folgendes umfassen: 

  • Zeitverlängerung bei schriftlichen oder praktischen Prüfungen.
  • Hilfsmittel, wie zum Beispiel die Nutzung eines Laptops oder spezieller Software.
  • Anpassung der Umgebung, etwa ein separater Raum für Prüfungen.

Wer stellt den Nachteilsausgleich im Kanton Bern aus?

Die Zuständigkeit hängt davon ab, für welchen Teil der Ausbildung der Ausgleich benötigt wird. In jedem Fall ist ein aktuelles Fachgutachten (z. B. von Neuropsycholog:innen, Kinder- und Jugendpsychiater:innen oder der Erziehungsberatung) zwingend erforderlich.

Ein offener Austausch mit der betroffenen Person, Angehörigen und den Ausbildungsverantwortlichen ist der erste Schritt.

Falls sich die Situation über einen längeren Zeitraum von mehreren Monaten nicht verbessert, können folgende Fachstellen für Berufsbildung und Gesundheit involviert werden:

  • Schulleitung: Bei schlechten Leistungen oder häufigen Absenzen von Lernenden wenden sich Lehrpersonen an ihre Schulleitung. Diese prüft gemeinsam mit den Beteiligten die nächsten Schritte und zieht bei Bedarf weitere Fachstellen bei.
  • Berner Gesundheit (BEGES): Diese Organisationen bieten Hilfsmittel wie das «Toolkit Psychische Gesundheit» an, um die Früherkennung und Frühintervention in der Berufsbildung zu fördern.
  • Case Management Berufsbildung (CMBB): Dies ist die zentrale Stelle des Kantons Bern, wenn die Ausbildung aufgrund von Mehrfachproblemen gefährdet ist. Das CMBB koordiniert alle Beteiligten (Lehrbetrieb, Schule, Eltern) und organisiert «Runde Tische».
  • IVBE: Wenn du vermutest, dass gesundheitliche Probleme (körperlich oder psychisch) hinter der Leistungsschwäche stecken, kannst du eine Früherfassungsmeldung machen. Die betroffene Person muss über die Meldung informiert werden.

Im Kanton Bern begleiten verschiedene Fachstellen Jugendliche Schritt für Schritt durch ihre berufliche Laufbahn:

Ausbildungsberatung des Kantons Bern

  • Zuständigkeit: Die wichtigste Anlaufstelle bei Schwierigkeiten im Lehrbetrieb oder wenn eine Lehrvertragsauflösung droht.
  • Aufgaben: Sie berät und begleitet Lernende sowie Lehrbetriebe. Sie unterstützt bei Konflikten und hilft, gemeinsam Lösungen zu finden. Zudem ist sie für die Qualität und Aufsicht in der Berufsbildung verantwortlich. Sie bewilligt Lehrverträge und erteilt Bildungsbewilligungen für Lehrbetriebe.
  • Besonderheit: Der «Chummerchaschte» bietet die Möglichkeit, Sorgen anonym oder vertraulich zu deponieren.

BIZ Berufsberatungs- und Informationszentren

  • Zuständigkeit: Fragen zur Laufbahn, Studienwahl oder beruflichen Umorientierung während und nach der Lehre.
  • Aufgaben: Persönliche Beratung bei Umbrüchen sowie Unterstützung durch die Fachstelle «Berufsabschluss für Erwachsene».

Berufsfachschulen (Websites der jeweiligen Schule)

  • Zuständigkeit: Schulische Bildung und Unterstützung beim Lernen.
  • Aufgaben: Vermittlung von Fachwissen und Allgemeinbildung. Viele Schulen bieten zudem eigene Beratungsdienste bei sozialen oder psychologischen Problemen an.

Case Management Berufsbildung

  • Zuständigkeit: Jugendliche, deren Ausbildungsabschluss aufgrund komplexer Problemlagen (sozial, persönlich, gesundheitlich) stark gefährdet ist.
  • Ziel: Koordination der Unterstützung über verschiedene Fachstellen hinweg, um den Verbleib in der Ausbildung zu sichern.

Im Kanton Bern stehen für akute psychische Krisen von Schüler:innen spezialisierte Fachstellen zur Verfügung, die sowohl medizinische Soforthilfe als auch beratende Unterstützung bieten.

Bei unmittelbarer Eigen- oder Fremdgefährdung sowie schweren psychiatrischen Krisen sind diese Stellen rund um die Uhr erreichbar:

Wichtige Notrufnummern

  • 058 630 88 44: Notfallzentrum Kinder- und Jugendpsychiatrie (NZKJP).
  • 147: Pro Juventute – Vertrauliche Beratung für Kinder und Jugendliche
  • 143: Die Dargebotene Hand – Zuhören und Unterstützung in belastenden Situationen.
  • 144: Medizinischer Notruf.

Koordination mit Partner:innen

Die Invalidenversicherung des Kantons Bern (IVBE) ist besonders um eine optimale Integration von Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit gesundheitlichen Einschränkungen in die Arbeitswelt bemüht. Ziel ist es, nach Möglichkeit eine Ausbildung im 1. Arbeitsmarkt zu beginnen und/oder nach Abschluss der Ausbildung eine Tätigkeit auf dem regulären Arbeitsmarkt aufzunehmen.

Bei Leistungsanspruch, kann je nach Unterstützungsbedarf in Absprache mit der Case Managerin, dem Case Manager der IVBE eine Lehre in einer spezialisierten Einrichtung absolviert werden.

Wenn keine Arbeit im ersten Arbeitsmarkt wegen gesundheitlichen Einschränkungen möglich ist, kann ein Arbeitsplatz im geschützten Arbeitsmarkt angestrebt werden. Dabei berät die Pro Infirmis, sofern die betroffene Person eine (Teil-)IV-Rente bezieht.