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Begleitest du junge Menschen, deren gesundheitliche Situation den Schulalltag oder den Übergang in die Berufswelt erschwert? moviia unterstützt mit Beratung, Orientierung und Informationen zu passenden Angeboten.

Wer hilft jungen Menschen mit psychischen Problemen bei der Berufswahl und Ausbildung?

Wer kann mir helfen herauszufinden, welches Unterstützungsangebot für diesen Jugendlichen mit beruflichen Schwierigkeiten passen könnte?

«Als Ärztin brauche ich klare Informationen – moviia gibt mir die Sicherheit im Praxisalltag.»

Seit vielen Jahren arbeite ich als Hausärztin in Bern. In letzter Zeit fällt mir auf: Immer mehr junge Erwachsene kommen mit Angstproblemen in meine Praxis. Ich bringe viel medizinische Erfahrung mit, doch Fragen rund um psychische Gesundheit, Ausbildung oder berufliche Perspektiven junger Menschen sind komplex.

Auf der moviia -Website finde ich verständliche Informationen zu Unterstützungsmöglichkeiten für junge Menschen. Dadurch bietet moviia wertvolle Orientierung.

Über Newsletter und Veranstaltungen bleibe ich zudem auf dem Laufenden und erhalte aktuelle Einblicke in Themen rund um junge Menschen mit psychischen Schwierigkeiten. So gewinne ich mehr Sicherheit im Praxisalltag und weiss besser, welche Wege es neben der Therapie noch geben kann, damit junge Menschen eine Perspektive entwickeln.

«Ich bin mit Anfragen überlastet – moviia klärt auf, was möglich ist und was nicht.»

Ich bin Kinder- und Jugendpsychiaterin im Kanton Bern. Aktuell bin ich mit der Anzahl der Anfragen überlastet, viele Jugendliche und Eltern benötigen sofortige Hilfe - die ich nicht zeitnah bieten kann.

Deshalb suche ich nach Möglichkeiten, gewisse Familien bereits vor Beginn einer Therapie an andere geeignete Stellen zu verweisen.

Hier kann moviia unterstützen: Die Plattform bietet eine klare Übersicht über Unterstützungsangebote für junge Menschen und zeigt auf, wie die IV oder andere Akteure sie auf ihrem Weg in Ausbildung und Arbeit begleiten kann. Das ist für mich eine wertvolle Ressource, um Familien frühzeitig alternative Wege aufzuzeigen.


Deine Fragen – unsere Antworten

Viele Menschen stellen sich ähnliche Fragen. Sie möchten zum Beispiel vertiefte Informationen rund um die Unterstützung durch moviia oder bei welchen Stellen sie zusätzliche Hilfe erhalten könnten. Wir haben die häufigsten Fragen zusammengestellt und beantwortet.


Medizin & Therapie

Rasche Auskunft erhältst du über speziell eingerichtete Fachkontakte von moviia – per Telefon oder Mail.

Sollten Jugendliche aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen in ihrer beruflichen Orientierung blockiert sein oder ihren Arbeitsplatz oder Ausbildungsplatz gefährdet sehen, ist eine Anmeldung bei der Invalidenversicherung des Kantons Bern (IVBE) der entscheidende Schritt, um den Weg für eine gezielte Unterstützung zu ebnen.

Aussagekräftige medizinische Berichte bilden die Grundlage, um die gesundheitliche Situation realistisch einzuschätzen und dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) die Basis zur Beurteilung der Zumutbarkeit zu liefern. Solche Informationen helfen dabei, sowohl Einschränkungen als auch Ressourcen von Jugendlichen zu erkennen. Besonders wichtig ist die Einschätzung der Arbeitsfähigkeit, da sie aufzeigt, welche Tätigkeiten möglich sind und an welchen Stellen spezifische Unterstützung nötig wird.

Weiterführende Informationen und Angebote finden sich auf der Website der IVBE.

Du findest Informationen hier:


Unterstützung

Der richtige Zeitpunkt ist genau dann, wenn du dir die ersten Fragen stellst oder merkst, dass du Probleme im Alltag, in der Schule oder in der Ausbildung hast. Es gibt kein «zu früh».

Melde dich bei uns für ein unverbindliches Gespräch – auf Wunsch auch ohne Nennung deines Namens. Gemeinsam finden wir die nächsten Schritte, die für dich sinnvoll sind.

Auch Eltern, Lehrpersonen oder Berufsbildende, die Unterstützung und Orientierung benötigen, können sich an moviia wenden.

Ob gesundheitliche Herausforderungen oder Schwierigkeiten in der Schule oder in der Lehre – die Unterstützungsangebote sind so vielfältig wie deine Situation.

moviia hilft dir, im Dschungel der vielen Möglichkeiten den Überblick zu behalten. Wir geben dir Impulse, um gemeinsam deinen passenden Weg zu finden.

Du kannst moviia per E-Mail oder Telefon kontaktieren.

Der erste Kontakt:

  • Wir hören dir zu. Du erzählst uns von deiner Situation.
  • Wir klären deine Fragen. Gemeinsam schauen wir, welche Unterstützung für dich sinnvoll sein kann.
  • Du kannst anonym bleiben. Wenn du möchtest, musst du deinen Namen nicht nennen.
  • Du erhältst erste Informationen. Wir erklären dir, welche Möglichkeiten es gibt und welche nächsten Schritte möglich sind.

Wie geht es danach weiter?

Manchmal zeigt sich im Gespräch, dass du weitere Unterstützung brauchst. Dann besprechen wir gemeinsam, welche Angebote zu deiner Situation passen.

  • Unterstützung durch andere Fachstellen. Wir können dir zum Beispiel empfehlen, dich an die Schulsozialarbeit oder das Case Management Berufsbildung zu wenden.
  • Prüfung einer Anmeldung bei der Invalidenversicherung (IV). Wenn deine gesundheitliche Situation bereits ärztlich abgeklärt wurde, prüfen wir gemeinsam, ob eine Anmeldung bei der IV sinnvoll ist. Wir erklären dir, warum und wann dies sinnvoll sein kann. Die IV hat verschiedene Möglichkeiten, dich zu unterstützen, damit dir Schule oder Lehre leichter fallen.

Unsere Beratung bieten wir auf Deutsch und Französisch an.

Nein.

Die Beratung bei moviia ist kostenlos, unverbindlich und auf Wunsch ohne Namensnennung möglich.

Unser Ziel ist es, dir Orientierung zu geben. Wir können dir verschiedene Unterstützungsangebote erklären und gemeinsam mit dir Möglichkeiten für deinen weiteren Weg besprechen.  Du entscheidest selbst, wie es nach einer Beratung weitergeht. Du bist danach zu nichts verpflichtet. 

Ja, bei moviia sind alle deine Informationen sicher. Wir halten uns an die Schweigepflicht und den Datenschutz. Du kannst dich auch ohne Namen zu nennen bei uns beraten lassen. moviia ist ein sicherer Ort für deine erste Orientierung.


Gesundheitliche Schwierigkeiten

Bei psychischer Belastung ist moviia ein unverbindlicher Ansprechpartner, der weiterhelfen kann. Unterstützung gibt es z. B. auch bei Ärztinnen, Ärzten oder auf hilfreichen Internetseiten wie:

  • «Wie geht's dir?» : Tipps und Unterstützung, damit es dir besser geht
  • psy.ch  : Wegweiser für psychische Gesundheit im Kanton Bern
  • 147 : Beratung und Hilfe für Jugendliche
  • 143 : Vertrauliche Beratung und Unterstützung

Findest du hier keine passende Antwort für deine Situation? Wenn du merkst, dass die Belastung deine Ausbildung oder deine berufliche Zukunft gefährdet, sind wir für dich da. Kontaktiere uns für ein vertrauliches Gespräch per Telefon oder Mail). Wir hören zu und finden gemeinsam heraus, was du im Moment brauchst. Wir können dich über Unterstützungsmöglichkeiten informieren und vielleicht findest du dann einen möglichen nächsten Schritt für dich. Du kannst dich auch ohne Namen zu nennen bei uns beraten lassen.

Die Rückkehr in den Alltag nach einem Klinikaufenthalt ist ein grosser Schritt. Eine feste Tagesstruktur ausserhalb des Zuhauses iund eine schrittweiser Einstieg in eine Tätigkeit können dir helfen, wieder Fuss zu fassen.

Wer unterstützt dich?

  •  Der Sozialdienst der Klinik oder das Case Management deiner Versicherung (Taggeld/Unfall) organisiert mit dir einen langsamen Wiedereinstieg.
  • Falls du bereits bei der IV-Stelle Kanton Bern (IVBE) angemeldet bist, plant deren Case Management gemeinsam mit dir und den anderen Partnern die nächsten Schritte.
  • Falls du deinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kannst, prüft die IVBE Möglichkeiten für Deine berufliche Zukunft.

Gesundheit & Kosten

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die IV-Stelle prüfen, ob sie die Kosten übernehmen kann. Eine Grundvoraussetzung ist, dass du an beruflichen Eingliederungsmassnahmen teilnimmst und die Therapie notwendig ist, damit du diese Eingliederungsmassnahmen und später eine Arbeit machen kannst. 


Diese Form der Unterstützung ist längstens bis zu deinem 25. Geburtstag möglich.

Wichtig: Ob die IV die Kosten übernimmt, wird im Einzelfall geprüft. Wenn Anspruch auf diese Leistung besteht, muss kein Selbstbehalt und keine Franchise für die Therapie bezahlt werden.

Weitere Informationen findest du hier:

In erster Linie bezahlt deine Krankenkasse die Kosten für deine Medikamente (Grund- und/oder Zusatzversicherung): Krankenversicherung: Leistungen und Tarife

Die IV übernimmt nur dann Kosten für medizinische Massnahmen wie Medikamente, wenn diese wegen eines Geburtsgebrechens notwendig sind. Die IV übernimmt medizinische Massnahmen nur bis zum 20. Altersjahr. 
Liste der anerkannten Geburtsgebrechen. 

Wenn eine medizinische Massnahme für die obligatorische Schule, die berufliche Erstausbildung, den Berufseinstieg oder den Alltag notwendig ist, kann die IV prüfen ob auch ohne Geburtsgebrechen Kosten für Medikamente übernommen werden können. 

Wichtig: Ob die IV die Kosten übernimmt, wird im Einzelfall geprüft. Wenn Anspruch auf diese Leistung besteht, muss kein Selbstbehalt und keine Franchise für das Medikament bezahlt werden.

Weitere Informationen findest du hier.

Wenn du bei der Invalidenversicherung des Kantons Bern (IVBE) angemeldet bist, übernimmt sie unter bestimmten Voraussetzungen die Reisekosten für Abklärungen sowie für medizinische Behandlungen oder Arztbesuche, sofern diese von der IV übernommen werden.

Bist du in einer finanziellen Notlage, kannst du andere Stellen , z.B. den Sozialdienst der Gemeinde um Unterstützung anfragen. 

Weitere Informationen findest du hier: 
Vergütung der Reisekosten in der IV

Wenn eine gesundheitliche Beeinträchtigung deine Ausbildung oder Arbeit erschwert, unterstützt dich die Invalidenversicherung des Kantons Bern (IVBE).

Mögliche finanzielle Unterstützung:

  • Taggeld: In bestimmten Situationen kann während der Abklärungen oder Ausbildung ein Taggeld ausbezahlt werden. (siehe Merkblatt 4.02.d)
  • Rente: Bei langdauernder oder bleibender Einschränkung (siehe Merkblatt 4.04.d)
  • Leistungen für Kinder und Jugendliche (siehe Merkblatt 4.16.d)

Manchmal leisten auch andere Stellen (zusätzlich) finanzielle Unterstützung:

  • Krankentaggeld- oder Unfallversicherung – Wenn du bereits gearbeitet hast und wegen Krankheit oder Unfall kein Einkommen hast.
  • Ergänzungsleistungen (EL) – Wenn die IV-Leistungen nicht für deinen Lebensunterhalt reichen
  • Sozialhilfe – Ein sicherer Rückhalt, um den Lebensunterhalt zu gewährleisten
  • Stipendien oder kantonale Ausbildungsbeiträge – Finanzielle Hilfe für deine Ausbildung

Wenn du im Alltag oder für deine Gesundheit Unterstützung benötigst, gibt es verschiedene Stellen, die dir helfen können:

IV-Stelle Kanton Bern (IVBE): Sie finanziert medizinische Massnahmen, Hilfsmittel, HIilfslosenentschädigung und bei Bedarf Assistenzbeiträge für den Alltag.

Krankenversicherung: Sie übernimmt die Kosten für Behandlungen, Therapien, Medikamente und teilweise Pflege.

Spitex-Dienste: Eine psychiatrische Pflegefachperson kommt zu Dir nach Hause, um mit Dir zu reden, Dich im Alltag zu begleiten und dich nach Bedarf zu unterstützen. 

Weitere Angebote: Angebote für Tagesstrukturen, betreutes Wohnen oder Entlastungsdienste für Angehörige.

Es gibt keine Versicherung, welche die Kosten für das Wohnen vollständig abdeckt. Die Finanzierung setzt sich meist aus verschiedenen Bausteinen zusammen:

  • Invalidenversicherung (IV): Sie übernimmt die Wohnkosten für betreutes Wohnen in einer Institution, wenn diese direkt mit deiner Ausbildung oder deinem Ausbildungsplatz zusammenhängen. Falls du im Alltag regelmässig auf Hilfe angewiesen bist, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich eine Hilflosenentschädigung erhalten. Diese Leistung kann auch zur Finanzierung von Betreuung eingesetzt werden.
  • Krankenversicherung: Sie beteiligt sich an den Kosten für die Pflegeleistungen.
  • Ergänzungsleistungen (EL): Diese helfen dir, wenn deine Rente und dein Einkommen nicht ausreichen, um die Wohn- und Betreuungskosten zu bezahlen.
  • Kanton und Gemeinden: Je nach Wohnform und Wohnort beteiligen sie sich an den verbleibenden Kosten.
  • Sozialhilfe: Sie sichert die finanziellen Grundlagen für den Alltag, wenn andere Mittel nicht ausreichen.

Weiterführende Informationen:


Berufswahl & Ausbildung

Wenn du krank bist oder gesundheitliche Probleme dir die Schule oder die Lehre erschweren, kannst du Unterstützung bekommen.

Wie geht das?

Du kannst dich bei der der IV-Stelle Kanton Bern (IVBE) anmelden. Eine Anmeldung bedeutet nicht automatisch, dass du Leistungen bekommst. Die IV prüft immer, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Wichtig sind medizinische Berichte von deinen Ärzt:innen oder Ärzten oder anderen Fachpersonen (z. B. Psychotherapie, Logopädie, Heilpädagogik, Psychomotorik).

Was bietet die IVBE?

  • Unterstützung bei der Berufswahl
  • Hilfe bei der Vorbereitung auf eine Lehre
  • Begleitung während der Ausbildung
  • Die IVBE sucht gemeinsam mit dir nach passenden Lösungen.

Mehr Infos:

Wenn du einen Ausweis B, S oder F hast, darfst du in der Schweiz arbeiten oder eine Lehre machen.

Oft brauchst du zuerst Unterstützung, zum Beispiel durch Sprachkurse über die Sprachförderung im Migrationsbereich.

Deine Lehrpersonen sowie die Sozialberatung des Schweizerischen Roten Kreuzes Kanton Bern (SRK) helfen dir dabei. Wenn du ohne Eltern in die Schweiz gekommen bist, bekommst du Unterstützung von einer Beratungsstelle.

Infos zur Berufswahl für Menschen mit Migrationsgeschichte findest du hier

Wenn diese Unterstützung nicht ausreicht und du gesundheitliche Probleme hast, kannst du dich bei der Invalidenversicherung des Kantons Bern (IVBE) anmelden.

Wichtig: Sprich vorher mit deiner Sozialberatung des SRK oder mit moviia (Telefon oder Mail). So kann geprüft werden, ob eine Anmeldung bei der IV sinnvoll ist.


Arbeitgebende & Berufsschule

Wenn ein:e Lernende:r im Kanton Bern über längere Zeit ausfällt (z. B. wegen Krankheit oder Unfall), hat der Lehrbetrieb sowohl Informationspflichten als auch fürsorgerische Aufgaben.

1. Meldepflichten erfüllen

  • Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA): Der Lehrbetrieb muss das MBA (die zuständige Ausbildungsberatung) informieren, sobald absehbar ist, dass das Ausbildungsziel gefährdet ist oder die Abwesenheit länger dauert (meist ab ca. 2–3 Monaten).
  • Berufsfachschule und ÜK: Die Schule und die Träger der überbetrieblichen Kurse (ÜK) müssen umgehend über das Fernbleiben informiert werden.
  • Versicherungen: Der Ausfall muss der Krankentaggeldversicherung bzw. bei Unfällen der UVG-Versicherung gemeldet werden.

2. Prüfung der Lehrzeitverlängerung

Dauert der Ausfall so lange, dass wesentliche Ausbildungsinhalte fehlen, muss der Betrieb mit dem oder der Lernenden. Eine Verlängerung der Lehrzeit muss von der Abteilung betriebliche Bildung genehmigt werden.

  • Dies geschieht über eine Lehrvertragsänderung, die genehmigt werden muss.
  • Oft wird das Qualifikationsverfahren dann um ein Jahr verschoben.

3. Unterstützung und Reintegration

  • Kontakt halten: Der Betrieb ist verpflichtet, den Kontakt zu Lernenden zu pflegen (Fürsorgepflicht).
  • Case Management Berufsbildung: Bei gesundheitlich bedingten Langzeitausfällen kann der Betrieb das Case Management des Kantons Bern hinzuziehen. Dieses koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Betrieb, Schule sowie Ärztinnen und Ärzten.
  • Invalidenversicherung des Kantons Bern (IVBE): Bei langdauernd oder bleibenden gesundheitlichen Problemen sollte eine Früherfassung oder eine Anmeldung bei der IV-Stelle Kanton Bern eingereicht werden, um Unterstützungsmassnahmen zum der Erhalt Lehrstelle zu prüfen.

Ein Nachteilsausgleich ist eine formale Anpassung der Lern- und Prüfungsbedingungen für Lernende mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung. Ziel ist es, behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen, ohne dabei die Lern- und Ausbildungsziele zu verringern – die kognitiven und fachlichen Anforderungen bleiben also gleich. 

Was beinhaltet der Nachteilsausgleich?

Die Massnahmen sind individuell und können unter anderem Folgendes umfassen: 

  • Zeitverlängerung bei schriftlichen oder praktischen Prüfungen.
  • Hilfsmittel, wie zum Beispiel die Nutzung eines Laptops oder spezieller Software.
  • Anpassung der Umgebung, etwa ein separater Raum für Prüfungen.

Wer stellt den Nachteilsausgleich im Kanton Bern aus?

Die Zuständigkeit hängt davon ab, für welchen Teil der Ausbildung der Ausgleich benötigt wird. In jedem Fall ist ein aktuelles Fachgutachten (z. B. von Neuropsycholog:innen, Kinder- und Jugendpsychiater:innen oder der Erziehungsberatung) zwingend erforderlich.

Wenn Schwierigkeiten bezüglich des Schulstoffs auftreten, ist die Berufsfachschule die erste Anlaufstelle.

  • Die Berufsfachschulen im Kanton Bern bieten eigene Stütz- und Förderkurse sowie Lernateliers an.
  • Finanzierung: Der Besuch dieser schulinternen Förderangebote ist für Lernende in der Regel kostenlos, da sie Teil des kantonalen Bildungsauftrags sind.

Wenn gesundheitliche Probleme das Lernen oder die Ausbildung erschweren und die vorhandenen Unterstützungsangebote nicht ausreichen, kann eine Anmeldung bei der IV des Kantons Bern (IVBE) erfolgen.

Nach der Anmeldung prüft die IVBE, ob Anspruch auf zusätzliche Unterstützung, zum Beispiel durch ein Coaching oder eine Lerntherapie, besteht. Falls dies der Fall ist, organisiert und finanziert die IV-Stelle diese Angebote.

Im Kanton Bern begleiten verschiedene Fachstellen Jugendliche Schritt für Schritt durch ihre berufliche Laufbahn:

Ausbildungsberatung des Kantons Bern

  • Zuständigkeit: Die wichtigste Anlaufstelle bei Schwierigkeiten im Lehrbetrieb oder wenn eine Lehrvertragsauflösung droht.
  • Aufgaben: Sie berät und begleitet Lernende sowie Lehrbetriebe. Sie unterstützt bei Konflikten und hilft, gemeinsam Lösungen zu finden. Zudem ist sie für die Qualität und Aufsicht in der Berufsbildung verantwortlich. Sie bewilligt Lehrverträge und erteilt Bildungsbewilligungen für Lehrbetriebe.
  • Besonderheit: Der «Chummerchaschte» bietet die Möglichkeit, Sorgen anonym oder vertraulich zu deponieren.

BIZ Berufsberatungs- und Informationszentren

  • Zuständigkeit: Fragen zur Laufbahn, Studienwahl oder beruflichen Umorientierung während und nach der Lehre.
  • Aufgaben: Persönliche Beratung bei Umbrüchen sowie Unterstützung durch die Fachstelle «Berufsabschluss für Erwachsene».

Berufsfachschulen (Websites der jeweiligen Schule)

  • Zuständigkeit: Schulische Bildung und Unterstützung beim Lernen.
  • Aufgaben: Vermittlung von Fachwissen und Allgemeinbildung. Viele Schulen bieten zudem eigene Beratungsdienste bei sozialen oder psychologischen Problemen an.

Case Management Berufsbildung

  • Zuständigkeit: Jugendliche, deren Ausbildungsabschluss aufgrund komplexer Problemlagen (sozial, persönlich, gesundheitlich) stark gefährdet ist.
  • Ziel: Koordination der Unterstützung über verschiedene Fachstellen hinweg, um den Verbleib in der Ausbildung zu sichern.

Im Kanton Bern stehen für akute psychische Krisen von Schüler:innen spezialisierte Fachstellen zur Verfügung, die sowohl medizinische Soforthilfe als auch beratende Unterstützung bieten.

Bei unmittelbarer Eigen- oder Fremdgefährdung sowie schweren psychiatrischen Krisen sind diese Stellen rund um die Uhr erreichbar:

Wichtige Notrufnummern

  • 058 630 88 44: Notfallzentrum Kinder- und Jugendpsychiatrie (NZKJP).
  • 147: Pro Juventute – Vertrauliche Beratung für Kinder und Jugendliche
  • 143: Die Dargebotene Hand – Zuhören und Unterstützung in belastenden Situationen.
  • 144: Medizinischer Notruf.

Koordination mit Partner:innen

moviia unterhält regelmässige Kontakte zu verschiedenen Partner:innen im Bereich der Beratung und Begleitung von Jugendlichen. Durch diesen Austausch und die gegenseitige Sensibilisierung bleiben wir über die Angebote und Schwerpunkte der einzelnen Akteur:innen informiert.

Allerdings vermitteln wir keine direkten Verbindungen zwischen den Partner:innen selbst. Unsere Rolle besteht darin, über die verschiedenen Partner:innen und ihre Leistungen zu informieren, damit Ratsuchende die für sie passenden Anlaufstellen finden können.

Die Invalidenversicherung des Kantons Bern (IVBE) ist besonders um eine optimale Integration von Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit gesundheitlichen Einschränkungen in die Arbeitswelt bemüht. Ziel ist es, nach Möglichkeit eine Ausbildung im 1. Arbeitsmarkt zu beginnen und/oder nach Abschluss der Ausbildung eine Tätigkeit auf dem regulären Arbeitsmarkt aufzunehmen.

Bei Leistungsanspruch, kann je nach Unterstützungsbedarf in Absprache mit der Case Managerin, dem Case Manager der IVBE eine Lehre in einer spezialisierten Einrichtung absolviert werden.

Wenn keine Arbeit im ersten Arbeitsmarkt wegen gesundheitlichen Einschränkungen möglich ist, kann ein Arbeitsplatz im geschützten Arbeitsmarkt angestrebt werden. Dabei berät die Pro Infirmis, sofern die betroffene Person eine (Teil-)IV-Rente bezieht.